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Oktober 08/1999
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KOALITION LEGT GESETZENTWURF VOR

GKV­Reform ab 2000: Globalbudget schaffen – Hausarzt stärken

(ge) Mit dem erklärten Ziel, in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine gute Versorgung der Versicherten im Krankheitsfall auf qualitativ hohem Niveau zu zumutbaren Beiträgen sicherzustellen, haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf für ein Gesetz zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (14/1245) vorgelegt.

Die Initiative wurde am 1. Juli an den Gesundheitsausschuss überwiesen, der sich am 8. September in einer ersten Beratung damit befasste.

Die Koalitionsfraktionen legen in ihrem Papier dar, ein sozial gerechtes Krankenversicherungssystem sei verpflichtet, die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Patienten zu achten, ihre Eigenkompetenz zu stärken sowie ihnen einerseits überflüssige diagnostische und therapeutische Maßnahmen zu ersparen, andererseits aber Defizite in der Versorgung zu beseitigen. Mithilfe des Gesetzes solle dies umgesetzt werden. Gesundheitsförderung, Vorsorge und Rehabilitation erhielten "den ihnen gebührenden Stellenwert".

Strukturen aufbrechen

Sozialdemokraten und Bündnisgrüne erläutern weiter, starre Versorgungsstrukturen stünden einer an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichteten Versorgung im Wege und würden deshalb aufgebrochen. Fehlversorgung und ineffizienter Ressourcenverbrauch sollen den Angaben zufolge durch "permanente Orientierung der Versorgung an anerkannten Qualitätsstandards" abgelöst werden. Die Fraktionen betonen, mit der Novelle würden die Versicherten dabei unterstützt, sich im Gesundheitswesen zu orientieren und ihre Rechte wahrzunehmen.

Für die Krankenkassen und die Leistungserbringer werde die Möglichkeit erweitert, die Grenzen bisheriger bereichsspezifischer Strukturen zu überwinden und sich auf medizinische Aspekte der Versorgung zu konzentrieren. Durch ein Globalbudget – flankiert durch eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Gesundheitsversorgung – werde die finanzielle Stabilität der GKV unter "Überwindung sektorspezifischer Schranken" gesichert.

Laut Entwurf ergeben sich für den Bund geringfügige Mehrbelastungen durch die Übernahme der Kosten eines Instituts für die Arzneimittelverordnung in der GKV. Für die Länder ergäben sich ab dem Jahr 2004 finanzielle Entlastungen durch die stufenweise Einführung einer monistischen Krankenhausfinanzierung.

Der Entwurf sieht vor, die bisherige duale Krankenhausfinazierung (Betriebskosten: Krankenkassen; Investitionskosten: Länder) durch eine monistische Finanzierung (aus einer Hand durch die Krankenkassen) ab dem Jahr 2003 abzulösen. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Krankenkassen den im Jahr 1998 für die pauschale Förderung von den Ländern aufgebrachten Betrag von den Ländern erhalten. Der Betrag verringert sich bis zum Jahr 2008 um jeweils ein Fünftel.

SPD und B90/Grüne führen in der Initiative weiter aus, das Ziel eines effizienteren und qualitätsorientierten Gesundheitssystems könne nur erreicht werden, wenn es gelinge, die verschiedenen Versorgungssektoren besser als bisher zu integrieren und zu koordinieren und die Prinzipien "ambulant vor stationär" und "Rehabilitation vor Pflege" konsequent umzusetzen.

Neue Leitlinien

So gelte es, die Orientierung an Qualitätskriterien durch Entwicklung und verstärkte Anwendung von Behandlungsleitlinien zu erleichtern und das Vergütungssystem einer "patientengerechten Versorgung" anzupassen. Ohne die Stärkung der beratenden und steuernden Funktion der Hausärzte, die eine "Lotsenfunktion" übernehmen sollen, sei dauerhaft eine "effiziente, hohen Qualitätsansprüchen genügende" medizinische Versorgung der Patienten nicht denkbar. Dazu gehöre auch, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung zu verbessern und die zahnmedizinische Versorgung konsequent an der "Vermeidung von Zahnschäden" zu orientieren.

Ziel sei es auch, die "herausragende Bedeutung" der Selbstverwaltung von Krankenkassen und Leistungserbringern zu unterstreichen. Gleichzeitig gelte es, die Beitragssätze in der Krankenversicherung "dauerhaft zumindest zu stabilisieren".

Positivliste einführen

Problematisch seien auf der Basis der Finanzdaten des ersten Quartals 1999 die hohen Steigerungsraten im Krankenhausbereich und vor allem im Arzneimittelsektor. Dies verdeutliche auch den dringenden Bedarf, im Rahmen der Strukturreform 2000 den Krankenhausbereich in die Gesamtverantwortung zur Sicherung der Beitragsstabilität stärker einzubinden und die Wirtschaftlichkeit der stationären Versorgung zu verbessern. Zudem werde deutlich, dass wirksame Arznei­ und Heilmittelbudgets ebenso wie die Entwicklung einer Positivliste im Rahmen der Strukturreform "unverzichtbar sind". Die Positivliste soll verordnungsfähige Fertigarzneimittel enthalten, die von dem neu zu gründenden Institut für Arzneimittelverordnung in der GKV erstellt wird.

Im Detail regelt der Entwurf unter anderem die Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen und ­zahnärztlichen Versorgung, Abschluss und Kündigung von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern, die Zulassung von Arzt­ und Zahnarztpraxen und die ambulante Behandlung durch Krankenhäuser.

Neu eingeführt werden soll neben dem Globalbudget, das sich an den Ausgaben des Jahres 1998 orientiert und bei dessen Überschreitung die Kassen für einen Ausgleich innerhalb der folgenden zwei Jahre sorgen müssen, ein Versichertenbonus in der hausärztlichen Versorgung sowie die Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher­ und Patientenberatung. Letztere sollen durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen im Rahmen von Modellvorhaben unterstützt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908040
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