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Oktober 08/1999
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GESETZENTWURF VON SPD UND BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Betrieb von "Fixerstuben" soll legalisiert werden

(ge) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen bundeseinheitliche Rahmenvorschriften schaffen und das Betäubungsmittelgesetz dahingehend ändern, dass Landesregierungen den Betrieb von Drogenkonsumräumen ("Fixerstuben") näher regeln und genehmigen können.

In einem Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (14/1515), das der Bundestag am 9. September an den Gesundheitsausschuss überwies, erläutern die Fraktionen, in das bestehende Gesetz würden neue Verordnungsermächtigungen eingefügt, auf die der Verordnungsgeber Regelungen zur Schaffung eines Substitutionsregisters und zur Festlegung der Qualifikation der Ärzte stützen kann, die Substitutionsmittel verschreiben dürfen. Die Abgeordneten legen in ihrer Initiative dar, Träger der Drogenhilfe hätten in der Vergangenheit in einigen Städten Räumlichkeiten geschaffen, in denen unter Aufsicht und unter hygienischen Bedingungen der Konsum von Heroin geduldet werde, das Drogenabhängige zu diesem Zweck mit sich führen. Der Betrieb der Drogenkonsumräume sei zwar mit den örtlich zuständigen Strafverfolgungs­, Ordnungs­ und Gesundheitsbehörden abgestimmt, es sei aber bisher keine Anpassung an die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften erfolgt, die insbesondere das Verschaffen einer "Gelegenheit zum unbefugten Gebrauch von Betäubungsmitteln" unter Strafe stellen. Eine gesetzliche Grundlage für Drogenkonsumräume sei daher auch im Interesse der Betreiber sowie des darin beschäftigten Personals erforderlich.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen mit ihrer Initiative zudem bestimmte Mindeststandards für die Sicherheit und Kontrolle beim Gebrauch von Betäubungsmitteln in den Drogenkonsumräumen festlegen. So sei unter anderem eine sofort einsatzfähige medizinische Notversorgung zu gewährleisten sowie eine medizinische Beratung und Hilfe, um das Risiko beim Verbrauch der Betäubungsmittel zu vermindern.

Ferner seien weiterführende Angebote der Beratung und Therapie zu vermitteln. Genau festzulegen sei ferner der Kreis der berechtigten Benutzer von Drogenkonsumräumen, insbesondere im Hinblick auf deren Alter, die Art der mitgeführten Betäubungsmittel sowie die erlaubten Konsummuster. Offenkundige Erst­ oder Gelegenheitskonsumenten seien von der Benutzung auszuschließen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Auch müsse es eine Dokumentation und Evaluation der Arbeit in den "Fixerstuben" geben.

Die Initiative sieht des Weiteren vor, die Bundesregierung zu ermächtigen, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verschreiben bestimmter Betäubungsmittel, ihre Abgabe aufgrund einer Verschreibung und das Aufzeichnen ihres Verbleibs und des Bestandes bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, in Apotheken, tierärztlichen Hausapotheken, Krankenhäusern und Tierkliniken zu regeln, soweit es zur Sicherheit oder Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs erforderlich ist. Mit dieser Vorschrift soll gewährleistet werden, dass das Verschreiben von Substitutionsmitteln nur von dafür besonders qualifizierten Ärzten gestattet wird und das mehrfache Verschreiben von Substitutionsmitteln für denselben Patienten durch verschiedene Ärzte verhindert werden kann. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Übergangsregelung, die den vorläufigen Weiterbetrieb der bisher bestehenden Drogenkonsumräume für den Zeitraum des Erlaubnisverfahrens ermöglicht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908042a
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