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Oktober 08/1999
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CDU/CSU: Arbeitslosigkeit von Frauen bekämpfen

(fa) Die Bundesregierung soll konkrete Schritte unternehmen, um die Arbeitslosigkeit von Frauen zu bekämpfen. In einem Antrag (14/1549), den der Bundestag am 8. September an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen hat, schlägt die CDU/CSU acht Maßnahmen vor, die die Bundesregierung im Auftrag des Parlaments umsetzen soll.

Zu den Forderungen des Oppositionspapiers gehört die Verbesserung des Zuganges von Frauen in die zukunftsträchtigen Aufgabenstellungen des Informations­ und Kommunikationswesens und neuer Technologien, das Angebot flächendeckender Beratung und Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Verbesserung frauenspezifischer Vorgaben hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Kindererziehung.

Nach dem Willen der Union soll die Existenzgründung von Frauen erleichtert und die steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltshilfen beibehalten werden. Ermöglicht werden solle zudem die steuerliche Absetzbarkeit von Leistungen, die über Dienstleistungszentren vermittelt werden. Mit Blick auf die Existenzgründung sei es notwendig, in Koordination mit den Ländern, den Industrie­ und Handelskammern, den Handwerkskammern und den Wirtschaftsverbänden für eine flächendeckende Beratung zu sorgen. Zudem gelte es, Unterstützungsprogramme für die Kreditvergabe aufzulegen und die Gründung von Risikokapitalgesellschaften zu fördern.

Bei den Verhandlungen im Bündnis für Arbeit sei auf die Selbstverpflichtung der Tarifpartner zur Frauenförderung, insbesondere bei der Besetzung von Führungspositionen, hinzuwirken und Sie zu unterstützen. Bewährte Instrumentarien der Vergangenheit seien dabei fortzuführen und zu verstärken, heißt es in dem Papier.

Die Abgeordneten erläutern, angesichts des Strukturwandels der Gesellschaft sei eine gezielte Frauenförderung unverzichtbar. Es müsse berücksichtigt werden, dass nur 3 Prozent aller Frauen Führungspositionen in der Wirtschaft besetzten und nur 6 Prozent der erwerbstätigen Frauen Selbstständige seien, der Frauenanteil bei Teilzeitbeschäftigten dagegen 87 Prozent betrage. In ihrer Initiative betonen die Oppositionsabgeordneten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stelle weiterhin große Anforderungen an Frauen, insbesondere in Hinsicht auf die Kinderbetreuung und eine eigenständige Alterssicherung für die Zeiten der Kindererziehung. Diese Probleme beträfen vor allem Alleinerziehende.

Weitere konkrete Forderungen sind die Rücknahme des Gesetzes über geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und der Neuregelung der Scheinselbstständigkeit sowie die besondere Berücksichtigung von allein erziehenden Frauen auf dem Ausbildungs­ und Arbeitsmarkt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908044a
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