Deutscher Bundestag
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Oktober 08/1999
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Außergerichtlich Streit beilegen

(re) Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am 9. September beschlossen, den Landesgesetzgebern die Einführung obligatorischer Schlichtungsverfahren zu ermöglichen. Der Rechtsausschuss hatte zu einem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/980) eine Beschlussempfehlung (14/1306) erarbeitet. Mit dem Gesetz zur "Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung" soll die Justiz entlastet und zur Herstellung von Rechtsfrieden beigetragen werden. Dies soll durch eine Verlagerung der Konfliktregelung von den Gerichten auf "alternative Streitschlichtungsstellen" geschehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908050a
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