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Oktober 08/1999
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Strafverfahrensrecht ändern

(re) Um für die Ermittlung im Strafprozess, vor allem für die Fahndung und die längerfristige Observation, präzise Rechtsgrundlagen zu schaffen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts (14/1484) vorgelegt. Ein weiteres Ziel des Entwurfs ist es, eine Rechtsgrundlage in das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz aufzunehmen, damit die Registerbehörde Auskünfte an die zuständigen Staatsanwaltschaften sowie das Bundeskriminalamt erteilen kann.

Darüber hinaus zielt er darauf ab, für die Verwendung von personenbezogenen Informationen, die in einem Strafverfahren erhoben worden sind, sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateien und deren Nutzung klare Regelungen zu schaffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908051c
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