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Oktober 08/1999
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TÄTIGKEITSBERICHT DER GAUCK­BEHÖRDE

Fast 1,6 Millionen Anträge auf Akteneinsicht gestellt

(in) Bis zum Mai dieses Jahres sind insgesamt mehr als 1,59 Millionen Anträge auf Akteneinsicht in der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (Gauck­Behörde) gestellt worden. Davon wurden im gleichen Zeitraum mehr als 1,38 Millionen Anträge erledigt, teilt der Bundesbeauftragte in seinem Vierten Tätigkeitsbericht mit, der dem Parlament jetzt als Unterrichtung (14/1300) vorliegt.

Laut Bericht liegt der Antragseingang bei der Gauck­Behörde nach wie vor weit über den Zahlen, die 1991, bei Aufbau der Behörde, prognostiziert worden waren. Dies sei ein "eindeutiges und sehr ermutigendes Bürgervotum für die Offenhaltung der Akten" und werde zudem als Vertrauensbeweis für die Tätigkeit des Bundesbeauftragten gewertet.

Weiteren Angaben zufolge stellt die "erfreulich hohe Zahl" der Anträge die Behörde aber auch vor erhebliche, insbesondere organisatorische Probleme. Auffälligster Ausdruck dafür seien die noch immer langen Wartezeiten, welche die meisten Antragsteller bis zur Akteneinsicht in Kauf nehmen müssten. So habe eine Umfrage der Behörde ergeben, dass 21,4 Prozent der Befragten vier Jahre und 10,4 Prozent fünf Jahre auf ihre Akteneinsicht hätten warten müssen. Die Behörde sei bemüht, durch interne organisatorische Veränderungen die Situation zu entspannen. Im Übrigen brächten die meisten Bürger trotz der für beide Seiten unbefriedigenden Situation viel Geduld und Verständnis auf.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908052d
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