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Oktober 08/1999
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Informationsdienste-Gesetz kann noch optimiert werden

(wi) Das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz kann durch Änderungen in einzelnen Regelungsbereichen optimiert werden. Zu diesem Schluss kommt die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Erfahrungen und Entwicklungen bei den neuen Informations- und Kommunikationsdiensten im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Gesetzes (14/1191).

Mit dem vor zwei Jahren in Kraft getretenen Gesetz seien neue Wege in der Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen beschritten worden, mit denen dem grundlegenden Handel und der Dynamik der technischen Entwicklung von Information und Kommunikation Rechnung getragen werden soll, heißt es in dem Bericht. Dies gelte vor allem für die Regelungen zur Verantwortlichkeit von Providern, für den Datenschutz bei neuen Diensten, sichere digitale Signaturen elektronischen Geschäfts- und Verwaltungsverkehr und für den Jugendschutz mit der gesetzlichen Verankerung der freiwilligen Selbstkontrolle und des technischen Selbstschutzes.

Eine Auswertung der Erfahrungen mit dem Gesetz habe zum Vorschein gebracht, dass in wichtigen Angebots- und Nutzungsbereichen eine eindeutige rechtliche Zuordnung von Diensten als Tele- oder Mediendienst möglich sei. Die Regierung nennt vor allem Abrufdienste aus der Banken- und Versicherungswirtschaft sowie das Online-Shopping als Teledienste, den Fernseheinkauf (Teleshopping), das elektronische Zeitungs- und Zeitschriftenangebot sowie Textanzeigen im Fernsehprogramm als Mediendienste. Typische Formen individual-kommunikativer elektronischer Angebote und damit von Telediensten seien auch die Einrichtung von Newsgroups und Chatrooms.

Es gebe keine Anhaltspunkte, dass die Entwicklung neuer Angebote zurückgestellt oder behindert worden wäre. Ohne Ergebnis seien bislang die Gespräche über die Herausnahme geschlossener Nutzergruppen aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes geblieben. Ihre Vorschläge zur Fortentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die neuen Dienste will die Regierung in dem Aktionsprogramm "Innovationen und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts" darlegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908056b
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