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Oktober 09/1999
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Riester: Keine weiteren Eingriffe in Leistungsgesetze geplant

(hh) Neben den Veränderungen im Haushaltssanierungsgesetz (14/1523) wird es keine weiteren Eingriffe in die Leistungsgesetze bezüglich der Sozialversicherungssysteme geben. Das hob Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) am 6. Oktober im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hervor, als dieser den Etatgesetzentwurf der Bundesregierung für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (14/1400­Epl 11) gutachtlich beriet.

Um die vom Finanzminister vorgeschriebene globale Minderausgabe zu erwirtschaften, werde man vornehmlich an die Schätztitel dieses Einzelplanes gehen, so der Minister auf Nachfrage der CDU/CSU. Rückendeckung erhielt er von der SPD, die der Union vorhielt, sie sei während ihrer Regierungszeit genauso verfahren. Riester erläuterte, auch im Haushaltsjahr 2000 werde der Einzelplan 11 mit knapp 170 Milliarden DM den größten Etat der Ministerien ausmachen. Allein 119 Milliarden DM davon gingen als Zahlungen des Bundes an die Rentenversicherungen. Dies seien 8 Milliarden DM mehr als im laufenden Haushalt.

Insgesamt wolle man vier Ziele erreichen: den Haushalt sanieren, die Arbeitslosigkeit bekämpfen, die Lohnnebenkosten senken und die Renten stabilisieren. Letzteres werde erreicht, indem zunächst die Rentenzahlungen für zwei Jahre von der Nettolohnentwicklung abgekoppelt würden. Langfristig werde jedoch eine Rentenreform angestrebt, die neben der gesetzlichen Rentenversicherung den Aufbau zusätzlicher Eigenvorsorge sowie eine soziale Grundsicherung enthalten werde. Dabei gelte es auch die Hinterbliebenenversorgung und die soziale Sicherung der Frauen zu reformieren.

Die CDU/CSU interessierte unter anderem, welche zusätzlichen Kosten der Minister durch die im "Bündnis für Arbeit" angestrebte Rente mit 60 auf den Bundeshaushalt zukommen sieht. Der Minister legte dar, er gehe davon aus, dass keine Zusatzkosten entstünden, zumal auch nicht vorgesehen sei, eine gesetzliche Änderung des Renteneintrittsalters vorzunehmen. Der frühere Rentenantritt werde durch betriebliche und tarifliche Änderungen ermöglicht.

Auch die Befürchtungen der Opposition, es könne zu einem europaweiten Export einer sozialen Grundsicherung kommen, teilte der Minister nicht. Man werde eine soziale Grundsicherung schaffen, die "nicht exportfähig" ist. In der Diskussion verwies die Union auf Zeitungsberichte, wonach es 1999 367.000 Erwerbstätige weniger in der Bundesrepublik gebe als 1998. Der Minister solle erläutern, welche Auswirkungen dies auf die Sozialversicherungssysteme haben werde. Riester hielt dem entgegen, seit Januar 1999 gebe es keine verlässlichen Daten mehr über die Entwicklung der Erwerbstätigen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909033a
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