Deutscher Bundestag
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Oktober 09/1999
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Doppelbesteuerung beseitigen

(fi) Die Bundesregierung will das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberechtigungen zwischen verbundenen Unternehmen, das 1990 von den EU­Mitgliedstaaten unterzeichnet worden ist, in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (14/1653) vorgelegt, den der Bundestag am 7. Oktober an den Finanzausschuss überwiesen hat. Das Protokoll sieht vor, eine Doppelbesteuerung von Transaktionen zwischen verbundenen und in mehreren EU­Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmen oder Unternehmensteilen zu beseitigen. Das Übereinkommen läuft Ende 1999 aus und soll auf unbestimmte Zeit verlängert werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909035c
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