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Oktober 09/1999
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FESTLEGUNG FÜR MITGLIEDSTAATEN

Mindestkriterien für Inspektionen in der EU gefordert

(um) In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen Mindestkriterien für Umweltinspektionen festgelegt werden. Das sieht ein Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates (Rats­Dok Nr. 5086/99) vor.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit befasste sich mit dem Kommissionsvorschlag am 6. Oktober.

Dabei wurde deutlich, dass die Umsetzung der europäischen Vorhaben nicht nur hinsichtlich der Reichweite solcher Inspektionen, sondern auch wegen der Zuständigkeiten Schwierigkeiten bereite.

Es wurde darauf hingewiesen, dass im Bundesrat die Meinung herrsche, eine Richtlinie verletze das Subsidiaritätsprinzip. Strittig sei auch, ob Kernanlagen in die Inspektion einbezogen werden. Der Umweltausschuss forderte die Bundesregierung auf, zu den im Bundesrat geäußerten Bedenken Stellung zu nehmen. In der Diskussion wurde von den Abgeordneten hervorgehoben, es sei wichtig, einheitliche Kriterien und Standards innerhalb der Europäischen Union zu haben. Dies sei auch hinsichtlich der Erweiterung der Gemeinschaft auf die osteuropäischen Länder wichtig.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909044b
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