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November 10/1999
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PARLAMENT VOTIERTE FÜR KOALITIONSINITIATIVE

GKV­Reform soll Beiträge stabilisieren und Qualität sichern

(ge) Mit 323 Ja­Stimmen gegen 241 Nein­Stimmen bei 26 Enthaltungen hat der Bundestag am 4. November der GKV­Gesundheitsreform zugestimmt. In zweiter und dritter Beratung votierte das Parlament für die geänderte Fassung des Koalitionsgesetzentwurfs zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (14/1245, 14/1721, 14/1977) und lehnte gleichzeitig Entschließungsanträge der F.D.P. (14/1978) und der PDS (14/1979) ab. Vor der Schlussabstimmung hatte die Debatte um das Reformgesetz unterbrochen werden müssen, nachdem die Opposition mehrere Fehler in der Vorlage entdeckt hatte. Das Gesetzeswerk muss nun noch in den Bundesrat.

Erklärtes Ziel von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist es, in der GKV eine gute Versorgung der Versicherten im Krankheitsfall auf qualitativ hohem Niveau zu zumutbaren Beiträgen sicherzustellen. Ein sozial gerechtes Krankenversicherungssystem müsse sich zudem verpflichtet wissen, die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Patientinnen und Patienten zu achten, ihre Eigenkompetenz zu stärken sowie ihnen einerseits überflüssige diagnostische und therapeutische Maßnahmen zu ersparen, andererseits aber Defizite in der Versorgung zu beseitigen.

Mittel gezielt einsetzen

Das Gesetz, so die Koalitionsfraktionen, diene dazu, dies umzusetzen. Gesundheitsförderung, Vorsorge und Rehabilitation erhielten den ihnen gebührenden Stellenwert. Diese hohen Anforderungen an den Versorgungsstandard müssten durch einen effizienten und zielorientierten Einsatz der Finanzmittel bei einer dauerhaften Stabilisierung der Beitragssätze erreicht werden. Sozialdemokraten und Bündnisgrüne erklären in ihrem Papier, starre Versorgungsstrukturen stünden einer an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichteten Versorgung im Wege und würden deshalb aufgebrochen. Fehlversorgung und ineffizienter Ressourcenverbrauch seien durch permanente Orientierung der Versorgung an anerkannten Qualitätsstandards abzulösen.

Laut Bericht des Fachausschusses, der sich noch am Vortag mit der Initiative befasst hatte, haben die mehrheitlich angenommenen umfangreichen Änderungsanträge von SPD und B90/Die Grünen unter anderem zum Inhalt, den Bereich der Gesundheitsförderung, Prävention und Selbsthilfe zu verbessern und die Patienten bei ambulanter Rehabilitation von Zuzahlungen zu befreien. Ferner werden Einrichtungen für Verbraucher­ und Patientenberatung durch die Krankenkassen mit zehn Millionen DM jährlich gefördert und die Veränderungsrate des Globalbudgets wird auf 2,6 Prozent festgeschrieben. Mit dem Globalbudget wird festgelegt, dass die Gesamtausgaben der Krankenkassen nicht stärker steigen dürfen als die Einkommen der Versicherten. Als Ausgangsbudget werden die Ausgaben 1998 plus 2,6 Prozent angesetzt. Die Kassen sollen mit Ärzten und Krankenhäusern aushandeln, wie viel Geld in die einzelnen Sparten fließt. Eine Expertengruppe soll alle zwei Jahre die Versorgungslage prüfen. Gleichzeitig soll der Wechsel von den privaten zu den gesetzlichen Kassen erschwert werden.

Dem Entwurf zufolge sollen neben den laufenden Kosten die Krankenkassen bis 2008 stufenweise auch die Investitionen der Krankenhäuser übernehmen, für die bisher die Länder aufkommen. In diese Monistik sollen nun auch die Hochschulkliniken einbezogen werden. Den Rahmen für Krankenhaus­ und Bettenkapazitäten sollen Kassen und Länder gemeinsam planen. Die in der parlamentarischen Beratung eingereichten Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sehen zudem Maßnahmen zur Entschuldung der Krankenkassen in den neuen Bundesländern, Verbesserungen beim Datenschutz und die stufenweise Einführung eines gesamtdeutschen Risikostrukturausgleichs vor. So werden die westdeutschen Kassen verpflichtet, der mit über zwei Milliarden DM verschuldeten Ost­AOK im Jahr 2000 zusätzlich 1,3 Milliarden DM zu zahlen. Von 2001 bis 2005 soll der Finanzausgleich zwischen den Kassen stufenweise zusammengeführt werden.

Zu den Kosten heißt es in der Initiative, es ergäben sich für den Bund geringfügige Mehrbelastungen durch die Übernahme der Kosten eines Instituts für die Arzneimittel in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Länder ergäben sich ab dem Jahr 2004 finanzielle Entlastungen durch die stufenweise Einführung einer monistischen Krankenhausfinanzierung. Das zu errichtende Institut für Arzneimittel wird benötigt, um eine Positivliste der Medikamente zu erstellen, für die die Krankenkassen bezahlen. Dem Willen der rot­grünen Koalition zufolge sollen Kassen und Ärzte für das Globalbudget haften. So sollen sie ein jährliches Budget für Arzneimittel und Heilmittel aushandeln. Bei Überschreitung haftet zunächst der einzelne Arzt mit bis zu 15 Prozent seines Honorars. Wird dadurch die Budgetlücke nicht ausgeglichen, sollen alle Ärzte einer Region kollektiv bis zu 5 Prozent ihres Honorars zurückzahlen.

Reform "systemverändernd"

Nach der Beratung im Ausschuss enthält die GKV­Reform nun auch die Klarstellung, dass bei der Ermittlung des Globalbudgets nur die Leistungsausgaben und Verwaltungskosten einzubeziehen seien. Insbesondere Zahlungen in den Risikostrukturausgleich sollen nicht in das Globalbudget einbezogen werden.

Die F.D.P. wollte mit ihrem Entschließungsantrag erreichen, dass der Bundestag feststellt, die GKV­Gesundheitsreform 2000 sei "systemverändernd" und verschlechtere das Leistungsniveau des deutschen Gesundheitssystems nachhaltig. Die PDS erklärte in ihrem Papier, die Regierung solle bei der GKV­Reform und im Gesundheitswesen nach dem Grundsatz handeln, dass Gesundheitssicherung und medizinische Versorgung ein Menschenrecht sei, das zu den elementaren Voraussetzungen von sozialer Gerechtigkeit gehöre (siehe auch S. 18 und S. 20).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9910/9910019
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