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November 10/1999
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EXPERTENANHÖRUNG ZU KOALITIONSINITIATIVE

Selbstständigkeit schwer zu definieren – Novelle beleuchtet

(as) Sowohl Unterstützung als auch Kritik hat der Gesetzentwurf von SPD und Bündnisgrünen zur Förderung der Selbstständigkeit (14/1855) am 3. November in der öffentlichen Expertenanhörung des Fachausschusses gefunden. Die Initiative soll das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom Dezember 1998 (14/45 ­ "Korrekturgesetz") ergänzen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verwies auf die "tiefgreifende" Verunsicherung, die das "Korrekturgesetz" in der Wirtschaft hinterlassen habe. Vor allem die zur Definition von Selbstständigkeit geplanten Kriterien seien kritikwürdig.

So sei an der "ausgeübten Tätigkeit" nicht die Scheinselbstständigkeit erkennbar, da jede Tätigkeit sowohl selbstständig als auch nichtselbstständig erbracht werden könne. Allein das Kriterium der persönlichen Abhängigkeit sei für eine Scheinselbstständigkeit maßgebend.

Die BDA begrüßte hingegen die Anerkennung von Familienmitgliedern als versicherungspflichtige Arbeitnehmer. Damit werde die bisherige Benachteiligung von Familienbetrieben aufgehoben. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bezeichnete die geplante Befreiungsmöglichkeit von der Versicherungspflicht bei Existenzgründern als einen "großen Vorteil".

Er schlug aber vor, die Befreiungsmöglichkeit von den geplanten drei auf fünf Jahre zu erweitern. Außerdem plädierte er für eine Wahlfreiheit für Selbstständige zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privater Altersvorsorge.

Den Ansatz des Gesetzentwurfes hält der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) für sinnvoll, betonte aber, er könne nur einer "vorläufigen Schadensbegrenzung" dienen. Angesichts der heutigen Möglichkeiten, Arbeit zu organisieren, wäre die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit nur schwer zu treffen. Kernpunkt müsse daher die wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers und die Unmöglichkeit, in seinem Eigeninteresse tätig zu werden, sein. Darüber hinaus appellierte der DGB an die Opposition, mit der Regierung zusammenzuarbeiten.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisierte die unscharfen Kriterien der Selbstständigkeit. Die bleibende Rechtsunsicherheit sei das Kernproblem des Gesetzentwurfs. Er forderte die Rücknahme des Korrekturgesetzes, um zum ursprünglichen Rechtszustand zurückzukehren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9910/9910022b
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