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November 10/1999
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Architektenhonorare überprüfen

(hh) Zur Kenntnis genommen haben die Mitglieder des Haushaltsausschusses am 3. November zwei Berichte über die Ursache der Kostensteigerung beim Neubau des Bundeskanzleramtes in Berlin und über die Kostenentwicklung der Baumaßnahmen für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung im Parlamentsviertel in Berlin.

Danach soll das Bundeskanzleramt höchstens 465,2 Millionen DM kosten.

Bei den Bürogebäuden des Deutschen Bundestages in Berlin muss nach einem Bericht der Bundesbaugesellschaft mit Gesamtmehrkosten von 144,18 Millionen gerechnet werden. Davon entfallen 63,58 Millionen DM auf das Jakob­Kaiser­Haus, 23,5 Millionen DM auf das Paul­Löbe­Haus und 21,5 Millionen DM auf das Marie­Elisabeth­Lüders­Haus. Das unterirdische Erschließungssystem soll 30,9 Millionen DM mehr kosten.

Als Ursache für diese Mehrkosten werden bei allen Hochbaumaßnahmen "unvorhersehbare Gründungsprobleme bzw. Schäden unterschiedlicher Ursache und Umfang" angegeben. Die Ursachen und Haftungsfragen würden gegenwärtig in zeitaufwendigen Gutachter­ und Gerichtsverfahren geklärt, heißt es in dem Bericht weiter. Demgegenüber seien im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag durch Standardreduzierungen Einsparungen von insgesamt 43,4 Millionen DM zu erwarten.

Die Abgeordneten aller Fraktionen betonten, dass die Regressansprüche des Bundes eingehend geprüft werden müssten. Es sei nicht einzusehen, dass Architekten durch Planungsfehler höhere Kosten verursachten – und anschließend für diese höheren Kosten auch noch höhere Honorare erhalten könnten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9910/9910027b
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