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November 10/1999
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KOALITION ÄNDERTE GESETZ

Rasendünger wird für weitere zwei Jahre im Handel zugelassen

(lw) Düngemittel, die nur zur Düngung von Rasen oder Zierpflanzen bestimmt sind, werden für weitere zwei Jahre im Handel zugelassen. Der Bundestag hat am 11. November einen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/1857) zur Änderung des Düngemittelgesetzes auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses vom 3. November angenommen (14/2002). Im Ausschuss stimmte lediglich die PDS gegen das Vorhaben.

Bis Ende 2001 ist es danach nicht erforderlich, dass diese Düngemittel einem zuvor durch Rechtsverordnung zugelassenen Düngemitteltyp entsprechen. Die Vorbereitung für die Zulassung von Typen von Rasen­ und Zierpflanzen sei noch nicht so weit fortgeschritten, so die Fraktionen, dass die geplante Verordnung bereits zum Jahresende in Kraft treten könnte. Dies sei zum einen auf die späte Vorlage von Vorschlägen betroffener Herstellerkreise zur Gestaltung neuer Düngemitteltypen zurückzuführen, zum anderen bestehe wegen der großen Vielfalt an Rasen­ und Zierpflanzendüngern ein hoher Bedarf an Beratungen, die frühestens in diesem Herbst abgeschlossen werden könnten. Die betroffenen Unternehmen könnten aber bei unveränderter Rechtslage Rasen­ und Zierpflanzendünger vom Jahr 2000 an nicht mehr vermarkten.

Mit der Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2001 soll erreicht werden, dass nach Abschluss der fachlichen Beratung die erforderlichen Düngemitteltypen durch Rechtsverordnung zugelassen werden können und anschließend die betroffenen Hersteller ihre Produktion entsprechend umstellen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9910/9910048b
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