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November 10/1999
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ANTRAG IM AUSSCHUSS

SPD: Türkische Flüchtlinge im Zweifel nicht abschieben

(in) In der Diskussion über den Antrag der PDS-Fraktion (14/331), unbefristet keine Flüchtlinge in die Türkei abzuschieben, wandten sich am 10. November im Innenausschuss die übrigen Fraktionen gegen eine pauschale Regelung. Sie betonten auch, die Bundesregierung sei der falsche Adressat der PDS-Forderung.

Die SPD hob hervor, nach dem Abkommen zwischen dem früheren Bundesinnenminister und den türkischen Behörden sei es rechtlich "nicht zu Problemen" gekommen. Dennoch müsse konstatiert werden, dass es in der Türkei Menschenrechtsverletzungen gebe. Im Zweifel sollten daher Menschen nicht abgeschoben werden.

Auch die CDU/CSU wandte sich gegen einen unbefristeten Abschiebestopp. Hinsichtlich der juristischen Situation könne man die Türkei nicht als Unrechtsstaat bezeichnen. Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Antrag ebenfalls mit dem Hinweis ab, er sei zu pauschal. Es müssten jeweils die Einzelfälle geprüft werden. Dieser Auffassung schloss sich die F.D.P.-Fraktion an.

Die PDS hatte argumentiert, die Abmachungen zwischen Innenminister und den türkischen Behörden würden nicht eingehalten. Andererseits würde hierzulande nicht nachgefragt, ob Verfolgung in der Türkei zu erwarten sei.

Obwohl die Türkei Demokratisierungsbemühungen mache, müsse doch festgestellt werden, dass Menschen gefoltert oder misshandelt würden. Sie habe erfahren, dass es in den letzten drei Monaten mehr als 100 Fälle von Folter gegeben habe.

Die Bundesregierung stellte auf Fragen aus den Reihen der Abgeordneten fest, ihr lägen keine gesicherten Erkenntnisse über Folter nach der Abschiebung vor. Sie räumte aber ein, dass es erst jetzt Gespräche über die Handhabung der Abmachungen des früheren Innenministers gegeben habe. Dabei sei es Ziel, nähere Auskünfte aus der Türkei zu bekommen. Die Regierung versicherte, dass die Menschenrechtsfrage in der Türkei sorgsam beobachtet werde.

Der Antrag der PDS-Fraktion wurde von den übrigen Fraktion abgelehnt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9910/9910069a
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