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Dezember 11/1999
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GEMEINDEFINANZREFORMGESETZ GEÄNDERT

Großstädte bekommen ein größeres Stück vom Steuerkuchen

(fi) Der Bundestag hat am 2. Dezember das Gemeindefinanzreformgesetz geändert. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/2095) nahm das Parlament auf Empfehlung des Finanzausschusses vom Vortag in leicht geänderter Fassung an (14/2252). Dadurch wird der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer an aktuellere Daten und Entwicklungen angepasst.

In der Begründung des Gesetzentwurfs erläutert die Bundesregierung, dass die Gemeinden 15 Prozent des Aufkommens der Lohn­ und der veranlagten Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Aufkommens aus dem Zinsabschlag erhalten. Im Jahr 2000 wird das Aufkommen laut Steuerschätzung bei 45,3 Milliarden DM liegen (Gemeinden in den alten Ländern: 42,3 Milliarden DM, Gemeinden in den neuen Ländern: 3 Milliarden DM). Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird von jedem Land nach einem Verteilungsmaßstab auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt.

Die sich daraus ergebende Schlüsselzahl beruht nach Regierungsangaben auf dem Anteil der gezahlten Einkommensteuer der Bürger in der betreffenden Gemeinde an den gesamten Einkommensteuerzahlungen aller Bürger in diesem Land. Dabei werden die Einkommensteuerzahlungen den Ergebnissen der jeweils aktuellsten Bundesstatistik über die Lohn­ und Einkommensteuer entnommen. Bei der Ermittlung der Verteilungsschlüssel werden Einkommensteuerbeträge berücksichtigt, die auf zu versteuernde Einkommen bis zu bestimmten Höchstbeträgen entfallen. Wie aus der Gesetzesbegründung weiter hervorgeht, zeigen die Ergebnisse von Modellrechnungen, dass eine Anpassung der Höchstbeträge in den alten und neuen Ländern erforderlich ist, weil sich die Einkommensteuerleistungen in den alten Ländern zwischen 1989 und 1995 um 17 Prozent und in den neuen Ländern zwischen 1992 und 1995 um 56 Prozent erhöht haben.

Die entsprechenden Zuwächse des zu versteuernden Einkommens lägen in den alten Ländern bei 20 Prozent und in den neuen Ländern bei 36 Prozent. Würden die Höchstbeträge nicht angepasst, so die Regierung, würde sich die Verteilung immer mehr einer Pro­Kopf­Verteilung annähern, was mit der grundgesetzlichen Vorgabe einer Verteilung auf der Basis des örtlichen Aufkommens nicht vereinbar wäre.

Bei der jetzt beschlossenen Anhebung der Höchstbeträge auf 50.000 DM/100.000 DM (Ledige/Verheiratete) in den alten Ländern und auf 40.000 DM/80.000 DM in den neuen Ländern verringern sich nach Berechnungen der Regierung die Gewinne der Städte mit bis 50.000 Einwohnern um 154 Millionen DM vor allem zugunsten der Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern. Deren Verluste sänken um 131 Millionen DM auf 104 Millionen DM.

In den alten Ländern werden die bestehenden Schlüsselkomponenten "Gewerbesteueraufkommen" und "sozialversicherungspflichtig Beschäftigte" wie bisher im Verhältnis 70:30 fortgeschrieben, wobei der sich daraus ergebende Anteil zu 60 Prozent in den Schlüssel eingeht, während die übrigen 40 Prozent anhand der neuen Schlüsselkomponente "Gewerbekapitalsteueraufkommen für das Veranlagungsjahr 1995" ermittelt werden. In den neuen Ländern wird die Schlüsselkomponente "Gewerbesteueraufkommen" aktualisiert und die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Schlüssel aufgenommen, wobei sie im Verhältnis 70:30 gewichtet werden. Eingeführt wurde ferner eine Regelung, nach der die Modellrechnungen den Kommunen und ihren Spitzenverbänden auch dann zur Verfügung gestellt werden können, wenn sie Daten enthalten, die nach dem Bundesstatistikgesetz geheim zu halten sind.

Im Finanzausschuss hatten die Fraktionen mit Ausnahme der PDS dem Entwurf zugestimmt und dabei zwei Änderungsvorschläge des Bundesrates berücksichtigt. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme dafür plädiert, bei einem fehlerhaften Verteilungsschlüssel Korrekturen im laufenden Regelungszeitraum vornehmen zu können. Die Bundesregierung hatte dem in ihrer Gegenäußerung zugestimmt. Die PDS begründete ihre Stimmenthaltung damit, die vorgesehenen Änderungen seien zwar erforderlich, für die neuen Länder aber nicht ausreichend. Zwar würden kleine und steuerschwache Gemeinden in den neuen Ländern zulasten der größeren Städte begünstigt, doch sei die Ausstattung der Kommunen mit eigenen Finanzmitteln nach wie vor problematisch.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9911/9911036a
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