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Dezember 11/1999
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AUSSCHUSS FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT

"Ein Grenzwert ist kein Richtwert, den man überschreiten darf"

(um) Um die Wiederaufnahme der Transporte von nuklearen Abfällen ging es am 29. November in einer öffentlichen Expertenanhörung im Umweltausschuss, die live im Internet (www.bundestag.de/aktuell/tv.htm) übertragen wurde.

Deutsche und französische Wissenschaftler, Anwälte, Vertreter des Bundes, der Betreibergesellschaften und der Umweltverbände erläuterten die Situation des seit 1998 unter der damaligen Umweltministerin Angela Merkel verhängten Transportstopps für nukleare Abfallstoffe in Deutschland.

Dabei geht es um die Umsetzung von drei Gutachten zum Transport zwischen deutschen Kernkraftwerken und den Lagern in Ahaus und Gorleben, zum Transport und Rücktransport abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung zwischen Frankreich, England und Deutschland sowie um die derzeitige Aufbewahrung bzw. Lagerung von nuklearen Abfallstoffen bei den deutschen Kernkraftwerken. Inzwischen sind die Gutachten zu allen drei Problemkreisen fertig gestellt. Eingearbeitet sind auch die jeweils bis zu 100 Empfehlungen in die Gutachten zum Transport von nuklearen Abfällen und zum Transport von Brennelementen zur Wiederaufbereitung. Lediglich die Einarbeitung der Empfehlungen für das im Oktober vorgelegte Gutachten zur Lagerung radioaktiver Abfallstoffe auf dem Gelände von Kernkraftanlagen bis zu deren ausstehendem Transport in die beiden Zwischenlager steht noch aus.

Im Mittelpunkt des ersten Fragenkomplexes stand der vorvierzig Jahren festgelegte Grenzwert von vier Becquerel, der bei Kontrollmessungen von Transporten im Mai 1998 deutlich überschritten wurde und den vorläufigen Transportstopp auslöste. Übereinstimmung gab es darin, dass die mittlerweile über vierzig Jahre alte internationale Festlegung des Grenzwertes für Kontaminierung von vier Becquerel pro Quadratzentimeter nach wie vor gültig ist. Nachdrücklich festgestellt wurde auch, dass der festgelegte Grenzwert kein Richtwert sei und demzufolge nicht überschritten werden dürfe. Klargestellt wurde auch, dass die seinerzeit festgestellte Überschreitung des Grenzwertes nicht die Folge unsicherer Verhältnisse gewesen sei, sondern eine mangelhafte Dekontaminierung der äußeren Transporthüllen.

Im Zusammenhang mit den noch nicht eingearbeiteten Empfehlungen zu dem seit Oktober vorliegenden Gutachten zur temporären Zwischenlagerung bei den Atomkraftwerken wurde vonseiten der Opposition die Vermutung geäußert, das Umweltministerium verfolge eine so genannte Verstopfungstrategie, die darauf hinauslaufe, einheimische Atomkraftwerke in Abhängigkeit ihrer Zwischenlagerungskapazität zu einem vorzeitigen Abschalten zu bringen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9911/9911059a
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