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Dezember 12/1999
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INITIATIVEN ZUGUNSTEN DER NEUEN LÄNDER

CDU/CSU und Bundesrat streben bessere Investitionsförderung an

(fi) Die CDU/CSU­Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (14/2242) auf, die steuerliche Investitionsförderung vor allem zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen in den neuen Ländern bis zum Jahr 2004 fortzusetzen und das Förderinstrument der Bund­Länder­Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Ost" zu verstärken.

Die von den Koalitionsfraktionen im Steuerbereinigungsgesetz 1999 vorgenommenen Änderungen des Investitionszulagengesetzes verkomplizierten die steuerliche Förderung von Investitionen in den neuen Ländern und schränkten das Gesamtfördervolumen "in nicht hinnehmbarer Weise" ein.

Die Förderung von Erstinvestitionen werde von bisher 10 Prozent auf 12,5 Prozent und die Zulage für kleinere und mittlere Unternehmen auf 25 Prozent erhöht, so die Union. Gleichzeitig werde die Förderung von Ersatzinvestitionen von 10 auf 5 Prozent halbiert und zudem im Jahr 2001 (statt 2004) beendet. Bei kleinen und mittleren Unternehmen werde die Förderung von zur Zeit 20 Prozent bis 2004 auf nur noch 5 Prozent abgeschmolzen. Für den gesamten Zeitraum 2000 bis 2005 ergäben sich durch die Kürzung bei den Ersatzinvestitionen der steuerlichen Ostförderung Steuermehreinnahmen von mindestens 3,5 Milliarden DM, betont die Fraktion. Andererseits würden jedoch im gleichen Zeitraum die Steuermindereinnahmen durch die stärkere Förderung der Erstinvestitionen nur rund 2,5 Milliarden DM betragen. Die Differenz von einer knappen Milliarde DM stehe dem Aufbau Ost nicht mehr zur Verfügung.

Der Bundesrat strebt an, eine im Investitionszulagengesetz 1999 enthaltene Ausschlussfrist rückwirkend ab 1999 aufzuheben, um den Antragstellern eine größere Flexibilität einzuräumen. Die Länderkammer hat zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf (14/2270) vorgelegt, den der Bundestag am 16. Dezember zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Die Bundesregierung macht in ihrer Stellungnahme dazu deutlich, dass das Anliegen des Bundesrates bereits im Steuerbereinigungsgesetz 1999 berücksichtigt wurde.

Der Bundesrat erläutert, Anträge auf Investitionszulage unterlägen einem erhöhten Grad an Formstrenge. Neben der Beachtung der Ausschlussfrist zum 30. September eines jeden Jahres sei es erforderlich, die Anträge auf amtlichem Vordruck unter genauer Bezeichnung der einzelnen Investitionen und mit eigenhändiger Unterschrift des Anspruchsberechtigten einzureichen.

Die zu beachtenden gesetzlichen Anforderungen werden laut Bundesrat noch zusätzlich verschärft durch eine gefestigte restriktive Rechtsprechung. Würden bei einer Außenprüfung Formfehler entdeckt, würden unter Umständen mehrere Jahre nach der Auszahlung der Investitionszulage Rückforderungen erhoben, obwohl materiell durchaus ein Anspruch bestehe. Nicht selten, so der Bundesrat, gerieten Unternehmen dadurch in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. Diesen Zustand wolle der Gesetzentwurf ändern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9912/9912030a
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