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Dezember 12/1999
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"GRAUER KAPITALMARKT"

Abgrenzung bereitet noch einige Schwierigkeiten

(fi) Den jährlichen Schaden, den Anleger auf dem "grauen Kapitalmarkt" der unseriösen Anbieter von Finanzdienstleistungen erleiden, vermuten Strafverfolgungsbehörden und Verbraucherverbände zwischen einer bis mehreren Milliarden DM, schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht zum "grauen Kapitalmarkt" (14/1633), den der Finanzausschuss am 15. Dezember zur Kenntnis genommen hat.

Verlässliche Zahlen gebe es nicht, betonte die Regierung in der Sitzung. Genannt würden 40 bis 60 Milliarden DM, die jährlich am "grauen Kapitalmarkt" angelegt würden. Bei den Unternehmensbeteiligungen gebe es die vielfältigsten Angebote. Die Objektfinanzierung beziehe sich auf Schiffe, Flugzeuge oder Immobilien.

Die Regierung hält es für überlegenswert, dass künftig nur noch Produkte verkauft werden dürfen, deren Prospekte hinterlegt sind. Die Schwierigkeit sei, Unternehmensbeteiligungen von Objektgesellschaften abzugrenzen. Wenn hier eine sinnvolle Abgrenzung gefunden werden könnte, sollten die Produktbetreiber beaufsichtigt werden. Bei einer gesetzlichen Regelung der Prospektpflichten für Angebote müsste auch über die Haftung nachgedacht werden, so die Regierung auf eine Frage aus der SPD­Fraktion. Es gebe bereits eine strenge Prospekthaftung. Problematisch sei die Durchsetzung.

Die Regierung geht laut Bericht davon aus, dass in den meisten Bundesländern mehrere Tausend Vermittler tätig sind. Die Zahl der strafrechtlich in Erscheinung getretenen Firmen liege zwischen einigen wenigen und etwa 680 Unternehmen je Bundesland, die meist zwischen 10 und 10.000 Kunden hätten. In etwa 20 Prozent der Fälle liege der Anteil der Kundengelder in Stückelungen von 80.000 DM oder mehr. Die polizeiliche Kriminalstatistik habe 1997 33.790 Fälle von Beteiligungs­ und Kapitalanlagebetrug erfasst, was gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von fast 59 Prozent bedeute.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9912/9912032c
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