Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1999 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 12/99 >
Dezember 12/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

ANHÖRUNG IM FAMILIENAUSSCHUSS

Finanzierung der Ausbildungsberufe in der Altenpflege abgelehnt

(fa) Überwiegend auf Kritik stieß der Gesetzentwurf der Bundesregierung über Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz ­ AltPflG, 14/1578) bei einer Anhörung des Familienausschusses am 15. Dezember 1999.

Dabei wurde das Ziel des Gesetzentwurfs, die Ausbildung in der Altenpflege bundeseinheitlich zu regeln und qualitativ abzusichern, ausdrücklich begrüßt. Allerdings wandte sich die Mehrheit der Sachverständigen dagegen, die Gesamtverantwortung für die Lerninhalte in der beruflichen Qualifizierung den praktischen Einrichtungen zu übertragen.

Finanzierung offen

Im Kern der Kritik stand die Finanzierung der Ausbildungsvergütung durch Umlage auf die Träger der praktischen Schulung. Übernähmen die Ausbildungsstätten die Kosten für die Ausbildung allein und legten sie auf die Pflegesätze der Einrichtung um, verschlechtere sich die Stellung der Einrichtung auf dem Markt insgesamt, erklärte die Evangelische Kirche in Deutschland. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wehrte sich dagegen, dass die Kosten bei der Vorbereitung auf eine Tätigkeit in der Altenpflege den Krankenhäusern aufgebürdet würden. Diese könnten sie nicht refinanzieren.

Die Vorsitzende der Evangelischen Ausbildungsstätten für die Altenpflege, Waltraud Meyer­Kriechbaum, forderte, dass die Schulen die Gesamtverantwortung für die Finanzierung der Ausbildung tragen sollten, die sich auf Theorie und Praxis erstrecke. Aus der Sicht der Vorsitzenden wäre sonst auf Bundesebene ein ähnlicher Trend zu befürchten wie in Niedersachsen. Dort sehe sich das Bundesland außerstande, die Altenhilfeeinrichtungen zur Zahlung zu zwingen. Folglich werde die Umlage ab Mitte des Jahres 2000 ausgesetzt und Niedersachsen entstünden Millionenbeträge an zusätzlichen Kosten.

Herbert Pascher vom Bayrischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus warf dem Bund vor, er überschreite mit der Gesetzesinitiative seine Kompetenzen. Das Bundesland Bayern erwäge eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, da es die Finanzierung für verfassungsrechtlich bedenklich hielt, so Pascher weiter. Peter Franz Lenninger vom Deutschen Caritas e.V. lehnte ein "Schwarze­Peter­Spiel" in der Finanzierungsfrage ab. Er forderte die Ausbildungskosten durch Schulgelder zu erheben oder durch die Bundesländer sicherzustellen. Die Bundesvorsitzende des Arbeitskreises Ausbildungsstätten in der Altenpflege, Dr. Birgit Hoppe, nannte als Konsequenzen der Gesetzgebung für den pflegerischen Bereich drei Punkte.

Der Gesetzentwurf zerstöre die bisherige Qualität der Ausbildung, er schaffe nicht mehr, sondern weniger Arbeitsplätze und führe schließlich zur strukturellen Abschaffung des Berufs. Da die Umlageverordnung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege auf Länderebene von den Sozialgerichten gekippt wurde, komme letztlich die Ausbildung unter die Räder, mahnte Hoppe.

Dr. Hagenah von den Evangelischen Ausbildungsstätten für soziale Berufe schloss sich der Einschätzung an, dass der Bund die Finanzierung der Ausbildung im Pflege­ und Altenbereich, so wie es der Gesetzentwurf vorsieht, nicht aufrechterhalten könne. Einig waren sich die Experten darin, dass dem erheblich steigenden Bedarf an Fachkräften im Krankenpflege­ und Altenbereich mit dem Gesetz nicht mehr entsprochen werde und dies die Schließung von Ausbildungsstätten zur Folge habe.

Kritisiert wurde auch die Verkürzungsmöglichkeit als Ausnahmeregelung bei Umschulungen innerhalb der dreijährigen Ausbildungsdauer. Die berufliche Prägung auf zwei Jahre zu beschränken, hält Manfred Borutta von den kommunalen Fachseminaren in NRW für nicht sinnvoll. Dem schloss sich auch Dr. Birgit Hoppe vom Arbeitskreis Ausbildungsstätten für Altenpflege in Deutschland an. Sie betonte, dass bei einer Verkürzung wichtige Kenntnisse verloren gingen. Da mehrheitlich

Umschüler die Ausnahmeregelung beanspruchten, sie aber etwa zwei Drittel der Auszubildenden stellten, handelte es sich bei der Verkürzung nicht mehr um eine Ausnahmeregelung, so Dr. Hoppe weiter.

Gegen kurze Ausbildung

Ute Braun vom Fachausschuss Altenpflegeschulen der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern warnte davor, die "1600 Theoriestunden und 1400 Praxisstunden"der Ausbildung zur Altenpflege abzusenken. Dies führe "unter den bayrischen Standard", der unter deutschen Bundesländern bereits das "Schlusslicht" in der Ausbildung zum Altenpfleger bilde.

Getrud Stöcker vom Bundesausschuss für Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe e.V. gab zu bedenken, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung von Seiten der EU nicht als Erstausbildung angesehen werde, sondern möglicherweise nur als Weiterbildung. Es sei ratsam, so Stöcker weiter, den Beruf des Altenpflegers auf ein "höheres und breiteres Qualifikationsniveau" zu stellen, um damit auch europaweit anerkannt zu werden.

Hartmut Dietrich vom Kuratorium Deutsche Altershilfe betonte, in der Ausbildung stehe das Sozialpflegerische im Vordergrund. Doch müssten die Kenntnisse im medizinisch­pflegerischen Bereich und im sozialpflegerischen Bereich erweitert werden, weil alte Menschen heute eher ambulant behandelt würden.

Sowohl Dietrich als auch Stöcker betonten, das breite Spektrum an erforderlichen Kenntnissen verlange von der Schulleitung und den Dozenten einen Hochschulabschluss.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9912/9912043a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion