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April 03/2000
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JUSTIZMINISTERIN DÄUBLER-GMELIN IM EUROPAAUSSCHUSS

"Grundgesetzänderung nicht nötig"

(eu) Nach den Worten von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) muss das Grundgesetz nicht geändert werden, um Frauen den freiwilligen Dienst auch mit der Waffe in der Bundeswehr zu ermöglichen. Däubler-Gmelin schloss sich am 22. März im Europaausschuss insofern der Auffassung einer Mehrheit von Sachverständigen an. Diese hatten am 23. Februar in einer Anhörung des Rechtsausschusses (siehe Blickpunkt Bundestag 2/2000, S. 48) erklärt, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der Ausschluss von Frauen von bestimmten Tätigkeiten in der Bundeswehr sei nicht mit einer EG-Gleich- behandlungsrichtlinie vereinbar, könne auch dadurch Rechnung getragen werden, die entsprechende Bestimmung des Grundgesetzes (GG, Artikel 12 a, Abs. 4 Satz 2) gemeinschaftskonform auszulegen.

Die CDU/CSU erklärte dazu, es sei nicht "vollkommen unbestritten", den Artikel 12 a GG so zu interpretieren, wie es die Ministerin getan habe. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe jedenfalls in der Vergangenheit immer eine grundsätzlich andere Auffassung vertreten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003022b
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