Deutscher Bundestag
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April 03/2000
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Haftungsbeschränkung in der Seefahrt regeln

(re) Für ein einziges allgemeines Haftungsbeschränkungsregime für die Seeschifffahrt in Deutschland hat sich am 15. März einstimmig der Rechtsausschuss ausgesprochen. Er billigte einen von der Bundesregierung vorgelegten Vertragsgesetzentwurf (14/2696), mit dem ein internationales Übereinkommen in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Ebenfalls einstimmig votierte der Rechtsausschuss für ein Ausführungsgesetz (14/2697) dazu (siehe Blickpunkt Bundestag 2/00, Seite 50).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003038c
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