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April 03/2000
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GESETZENTWURF DER CDU/CSU

Steuerzahler in zwei Stufen um über 50 Milliarden DM entlasten

(fi) Die CDU/CSU-Fraktion will Unternehmen und Bürger in zwei Stufen um 50,5 Milliarden DM entlasten. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung einer Steuerreform für Wachstum und Beschäftigung (14/2903) vorgelegt, den der Bundestag am 16. März zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat.

Die Entlastung in der ersten Stufe ab 2001 soll 33,5 Milliarden DM, in der zweiten Stufe ab 2003 17 Milliarden DM betragen. Vorgesehen ist, zum 1. Januar 2001 die Körperschaftsteuer für nicht ausgeschüttete Gewinne von 40 auf 30 Prozent und für ausgeschüttete Gewinne von 30 auf 25 Prozent zu senken. Durch das bisherige und nach Ansicht der Fraktion "bewährte" Vollanrechnungsverfahren werde eine Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne mit Körperschaftsteuer der Kapitalgesellschaft und Einkommensteuer des Anteilseigners vermieden.

Die Gewerbesteuer soll durch Verringerung der Gewerbesteuermesszahlen über den gesamten Staffeltarif um 20 Prozent gesenkt werden. Damit reduziere sich der Höchstsatz von fünf auf vier Prozent, heißt es in dem Entwurf. Die damit verbundenen Steuerausfälle der Kommunen würden durch eine niedrigere Gewerbesteuerumlage ausgeglichen.

Darüber hinaus tritt die Fraktion dafür ein, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 13.499 DM auf 14.093 DM anzuheben sowie den Eingangssteuersatz von 22,9 auf 18 Prozent und den Spitzensteuersatz von 51 auf 42 Prozent zu senken. Der Spitzensteuersatz soll ab 2001 bei einem zu versteuernden Einkommen von 108.000 DM/216.000 DM (Ledige/Verheiratete) erreicht werden. Auch wollen die Abgeordneten den ermäßigten Steuersatz bei Betriebsveräußerung oder -aufgabe wieder einführen.

Der Entwurf sieht ferner vor, Unternehmensumstrukturierungen durch die Einführung einer steuerfreien Reinvestitionsrücklage zu erleichtern, die ein Unternehmen in Höhe von 60 Prozent des Gewinns aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bilden kann. Ebenso soll die steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personenunternehmen wieder zugelassen werden. Die Betriebsbezogenheit bei der Übertragung der stillen Reserven soll aufgehoben werden.

Zur Finanzierung treten die Abgeordneten dafür ein, die Abschreibungssätze für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagemögens und für Gebäude des Betriebsvermögens zu vermindern und die degressive Abschreibung auf Wohngebäude des Privatvermögens zu streichen. Zudem will die Fraktion eine Entfernungspauschale für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz einführen.

In der zweiten Stufe ab 2003 sollen nach dem Willen der Abgeordneten der Eingangssteuersatz von 18 auf 15 Prozent und der Spitzensteuersatz von 42 auf 35 Prozent gesenkt werden. Der Spitzensteuersatz soll dann bei einem zu versteuernden Einkommen von 110.106 DM/220.212 DM erreicht werden. Schließlich sollen der Grundfreibetrag dann von 14.093 DM auf 14.579 DM angehoben und eine Abgeltungssteuer für Zinseinkünfte eingeführt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003040a
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