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April 04/2000
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Rüstungsexporte nicht genehmigen

(aw) Nach dem Willen der PDS soll die Bundesregierung keine Ausfuhrgenehmigung für Rüstungsexporte an die Türkei erteilen oder in Aussicht stellen. Dies fordert die Fraktion in einem Antrag (14/3004).

Die Abgeordneten verweisen dazu auf am 19. Januar dieses Jahres vom Bundeskabinett beschlossene Rüstungsexportrichtlinien. Darin habe sich die Regierung verpflichtet, Entscheidungen über zu erteilende Ausfuhrgenehmigungen von Gütern und Lizenzen, welche unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, verbindlich unter anderem daran zu orientieren, ob die Menschenrechte beachtet werden.

Obwohl für die Türkei im Rahmen deren NATO-Mitgliedschaft eine Regelung zutreffe, wonach Rüstungsexporte "grundsätzlich nicht zu beschränken" seien, ist es laut PDS im Fall der Türkei "zwingend geboten", von einer Ausnahmebestimmung Gebrauch zu machen, die aus politischen Gründen im Einzelfall eine derartige Einschränkung vorsieht. Die Fraktion verweist zudem auf einen ihrer Ansicht nach bereits jetzt erreichten Zustand der "Überrüstung" der Türkei, zu dem Deutschland als NATO-Partner in beträchtlichem Umfang beigetragen habe. Mindestforderungen der Bundesregierung an die Adresse Ankaras sollten deshalb sein, die so genannten Kopenhagener Kriterien der EU (unter anderem Beachtung von Demokratie, Menschenrechten und Minderheitenschutz) einzuhalten und die kurdische Frage politisch zu lösen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004028b
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