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April 04/2000
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WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS DEBATTIERTE HOLZMANN-SANIERUNG

Wettbewerbsverzerrungen werden nicht hingenommen

(wi) Das Bundeswirtschaftsministerium hat klargestellt, dass es keine Preiskontrollen bei der Sanierung des angeschlagenen Baukonzerns Philipp Holzmann AG akzeptieren würde. In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses betonte der Ministeriumsvertreter am 5. April, diejenigen Sanierungsmaßnahmen, die von den Holzmann-Arbeitnehmern mitgetragen würden, dürften nicht zu Wettbewerbsvorteilen benutzt werden. Das Wirtschaftsministerium setze sich massiv für Wettbewerb ein.

Den Sanierungsbeitrag der Arbeitnehmer bezifferte das Wirtschaftsministerium auf rund 170 Millionen DM. Aus der SPD-Fraktion wurde auf eine Vereinbarung zwischen Holzmann und der Industriegewerkschaft Bau-Agrar-Umwelt (IG Bau) vom 3. April verwiesen, die den beiden Arbeitgeberverbänden vorgelegt werden soll, um zu einem neuen Sanierungstarifvertrag zu kommen.

Dadurch solle die Situation verbessert werden, ohne dass es zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Holzmann brauche Gewinnsteigerungen, so die Fraktion, die auch bei den Arbeitnehmern ankommen sollten. Die Rettung der Arbeitsplätze sei positiv zu bewerten, urteilte die SPD. Holzmann habe mit einem zu hohen Risiko gearbeitet, wobei das reine Baugeschäft nicht wegen Dumpinglöhnen ins Minus geraten sei.

Bis jetzt könne von Arbeitslosigkeit noch nicht gesprochen werden, so die Fraktion weiter. Man gehe davon aus, dass durch das jetzige Vorgehen 30.000 Arbeitsplätze gesichert werden können. Dagegen wies die CDU/CSU darauf hin, dass Holzmann zwei Jahre lang dem Mittelstand geschadet und Unternehmen in den Ruin getrieben habe. Die Wettbewerbsverzerrung sei nicht aufgehoben. Das Ministerium müsse sich für fairen Wettbewerb einsetzen. Mindestpreiskartelle dürfe es nicht geben.

Die F.D.P. forderte Gleichbehandlung. Kleine und mittlere Unternehmen beobachteten die Vorgänge genau.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004042a
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