Deutscher Bundestag
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Mai 05/2000
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Kompetenzerweiterung angestrebt

(fa) Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 17. Mai über eine Vorlage der Kinderkommission beraten, mit der diese eine Erweiterung ihrer Kompetenzen anstrebt.

Kernpunkt der Vorschläge ist die Gewährung eines eigenständigen Antragsrechts im Deutschen Bundestag sowie die Einräumung eines Rederechts für Mitglieder der Kommission auch in anderen Fachausschüssen, soweit kinderpolitische Belange betroffen sind.

Der Ausschuss beschloss nach lebhafter Diskussion mehrheitlich, ein eigenständiges Antragsrecht der Kommission nicht zu unterstützen. Hauptargument war dabei, dass dieses Recht nach der Geschäftsordnung ausschließlich Fraktionen oder fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages vorbehalten ist und insbesondere auch anderen Unterausschüssen oder Ausschüssen nicht zusteht. Demgegenüber unterstützten die Ausschussmitglieder einvernehmlich die Wahrnehmung des Rederechts in anderen Ausschüssen, das die Geschäftsordnung "in besonderen Fällen" auch Mitglieder des Bundestages, die nicht Mitglieder im jeweiligen Fachausschuss sind, zulässt.

Die Vorsitzende des Ausschusses, Christel Hanewinckel (SPD), sagte zu, sich persönlich dafür einzusetzen, dass dieses Recht den Mitgliedern der Kinderkommission eingeräumt wird, wenn sie in anderen Ausschüssen darum ersuchen, um kinderpolitischen Belangen den notwendigen Stellenwert zuzuweisen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005042c
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