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Mai 05/2000
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GEMEINSAME ENTSCHLIESSUNG

Fraktionen: Arbeitsmarktchancen von Schwerbehinderten erhöhen

(as) Alle im Bundestag vertretenen Parteien forderten in der Sitzung am 19. Mai die gesetzliche Umsetzung des in Artikel 3 des Grundgesetzes festgehaltenen Benachteiligungsverbots von Behinderten. Damit soll nach dem Willen der Parlamentarier ein wirksames Mittel gegen die Diskriminierung geschaffen werden. Mit der Entscheidung folgte das Plenum einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (14/2913), auf die sich die Mitglieder dieses Gremiums geeinigt hatten.

Aufgrund dieser Entschließung wurden Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/2237), der CDU/CSU (14/2234) und der PDS (14/827) zur Behindertenpolitik zurückgezogen.

In der Entschließung setzen sich die Abgeordneten dafür ein, die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens rechtlich zu sichern und sie im Alltag anzuwenden. Weiter heißt es, das Recht auf Rehabilitation müsse in einem Sozialgesetzbuch IX zusammengefasst und weiterentwickelt werden. Bürgernahe und gesteigerte Effizienz müsse dabei im Vordergrund stehen.

Die Parlamentarier halten es für geboten, die Beschäftigung von Behinderten zu fördern und ihre Arbeitsmarktchancen zu verbessern. Außerdem soll die Zusammenarbeit mit den Bundesländern bei der Förderung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen und der Schaffung von behindertengerechten Wohnungen und des städtischen Umfeldes verbessert werden. Schließlich wollen die Abgeordneten die Anerkennung der deutschen Gebärdensprache und wirksame Regelungen für ihre Gleichstellung erreichen. In der Sitzung wurde ein Gesetzentwurf (14/3372) der Regierung zum gleichen Thema an den Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung überwiesen. In diesem formuliert die Exekutive das Ziel, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in den nächsten zwei bis drei Jahren um etwa 50.000 Personen zu senken. Des Weiteren ist die Minderung des Pflichtsatzes für die Beschäftigung von Schwerbehinderten von sechs auf fünf Prozent vorgesehen.

Die Ausgleichsabgabe soll künftig gestaffelt werden und zwischen 200 und 500 DM betragen. Diese Gebühr müssen bisher Unternehmen zahlen, die mehr als 16 Mitarbeiter haben und weniger als sechs Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen. Für Unternehmen mit bis zu 60 Arbeitsplätzen gibt es gesonderte Bestimmungen. Außerdem sollen die Beteiligungsrechte der Vertretungen von Schwerbehinderten gestärkt und durch besondere Verpflichtungen der Arbeitgeber ausgebaut werden. Die Arbeitgeber sollen in Zukunft verpflichtet werden, sich bei der Prüfung, ob Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt werden können, Vermittlungsvorschläge vom Arbeitsamt machen zu lassen. Zur Begründung erklärt die Regierung, trotz der zweimaligen Erhöhung der Ausgleichsabgabe in den Jahren 1986 bis 1998 habe die Zahl der beschäftigten Schwerbehinderten von 1982 bis 1998 um 22, 3 Prozent abgenommen. Die Erfüllungsquote bei der Beschäftigungspflicht sei im gleichen Zeitraum von 5,9 auf 3,8 Prozent zurückgegangen.

Die Motivation der Arbeitgeber, Schwerbehinderte einzustellen, soll durch die Senkung der Pflichtquote verbessert werden. Dadurch wolle die Regierung ein Signal setzten, sich der Integration Schwerbehinderter stärker anzunehmen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zugleich werde den Gegebenheiten in den neuen Bundesländern wegen der dort relativ geringeren Anzahl beschäftigter Schwerbehinderter besser Rechnung getragen. Außerdem habe die Ausgleichsabgabe durch die einheitlich hohen Beträge ihrer Antriebsfunktion nicht ausreichend gerecht werden können. Deshalb sei es nötig, die Höhe der Gebühren je nach Erfüllungsquote zu staffeln.

Der Arbeitsausschuss beschloss am gleichen Tag, die Initiative der Regierung in den Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung zu stellen. Diese wird am 7. Juni von 14.30 bis 17.30 Uhr stattfinden. Im Rahmen des Themenkomplexes "Behindertenpolitik" wurde der Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst (14/2415) am 19. Mai an den Arbeitsausschuss überwiesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005046a
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