Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 05/2000 >
Mai 05/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

MEHRHEITSBESCHLUSS DES FACHAUSSCHUSSES

Regierung soll China auf die Menschenrechte ansprechen

(mr) Die Bundesregierung soll beim Dialog mit der Volksrepublik China auf allen politischen Ebenen stets auch die Situation der Menschenrechte ansprechen. Auch die Wirtschaft sollte ermutigt werden, zur Verbesserung der menschenrechtlichen Rahmenbedingungen in China beizutragen.

Dies beschloss der Menschenrechtsausschuss am 17. Mai mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS in Abänderung eines Antrages der CDU/CSU ( 14/2694). Ein weiterer Antrag der F.D.P. (14/661) soll für erledigt erklärt werden.

Nach dem Willen der Ausschussmehrheit ist die Bundesregierung zudem aufgefordert, beim Besuch des chinesischen Ministerpräsidenten Zhu Rongji Ende Juni dieses Jahres deutlich zu machen, wie sehr Deutschland an China auch als einem Partner interessiert ist, der sich der Einhaltung der Menschenrechte und demokratischen Grundrechte verpflichtet fühlt. Der beim jüngsten Besuch von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) vereinbarte Dialog über Fragen des Rechtsstaates sei breit anzulegen. Internationale Pakte über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bzw. über bürgerliche und politische Rechte müssten zügig ratifiziert und umgesetzt werden.

Die Abgeordneten forderten die Regierung weiter dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die Rechte von Minderheiten respektiert werden. Dies betreffe ethnische Minderheiten wie Tibeter und Uiguren ebenso wie religiöse und weltanschauliche Minoritäten, insbesondere Christen und Muslime. Zudem müsse Peking die Todesstrafe abschaffen. Die Bundesregierung solle sich ferner dafür einsetzen, dass die chinesische Regierung mit dem Dalai Lama in einen direkten Dialog über die Lage in Tibet eintritt.

CDU/CSU und F.D.P. stimmten gegen den abgeänderten Antrag. Sie begründeten dies unter anderem damit, Formulierungen im Änderungsantrag der Koalition, die auf mehr Rechtssicherheit und persönliche Freiräume für die Menschen in China abhöben, würden aus ihrer Sicht der Lage in China nicht gerecht. Zudem fehle eine Erwähnung der Repressionen gegen die Falun-Gong-Sekte. Zuvor hatte im Ausschuss die Bundesregierung mitgeteilt, bei der 56. Sitzung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen im März und April dieses Jahres sei neben einigen Erfolgen als "Hauptärgernis" die Tatsache zu verzeichnen gewesen, dass Chinas es verstanden habe, eine Resolution über die Menschenrechtsproblematik in seinem Land zu verhindern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005051a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion