Deutscher Bundestag
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Juni 06/2000
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ANTRAG ANGENOMMEN

Melderegister verbessern

(in) Die kommunalen Melderegister werden verbessert. Dies hat der Bundestag beschlossen, als er am 8. Juni den Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein zweites Gesetz zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (14/2577) auf Empfehlung des Fachausschusses (14/3473) annahm. In die kommunalen Melderegister sollen künftig wahlberechtigte EU-Bürger in Deutschland bei Europawahlen in ein Wählerverzeichnis für die folgenden Europawahlen eingetragen werden. Dies diene der politischen Integration und entlaste gleichzeitig die Wahlbehörden. Die Reform regelt ebenfalls die deutsche Staatsgehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern entsprechend dem Staatsangehörigkeitsgesetz.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/0006039c
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