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Juni 06/2000
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GESETZENTWURF DES BUNDESRATES

Dienstrechtsreform fortsetzen

(in) Der Bundesrat strebt eine Fortsetzung der Dienstrechtsreform an und hat dazu einen Gesetzentwurf (14/3458) vorgelegt. Die finanzielle Lage der öffentlichen Haushalte, so die Begründung, erfordere Personalkosteneinsparungen, die meist nur durch raschen Abbau von Personalüberhängen erreicht werden könnten.

Schon bei der Umsetzung des Dienstrechtsreformgesetzes habe sich gezeigt, dass der Anwendungsbereich der neuen Führungsfunktionen auf Zeit vor allem der Personalstruktur der kommunalen Gebietskörperschaften in stärkerem Maße Rechnung tragen müsse. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Länder zur Einführung einer Vorruhestandsregelung ermächtigt werden, die es ihnen ermöglicht, Personalüberhänge kurzfristig abzubauen. Weiter sieht der Entwurf die Einführung einer Öffnungsklausel für die Schaffung von Stellenzulagen anstelle bundesrechtlicher Beförderungsämter vor sowie die begrenzte Ausweitung des Anwendungsbereiches der Führungsfunktionen auf Probe und auf Zeit.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/0006040c
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