Deutscher Bundestag
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Juni 06/2000
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Werbung soll künftig vergleichen dürfen

(re) Vergleichende Werbung soll künftig unter bestimmten Bedingungen zulässig sein. Dies hat der Bundestag mit großer Mehrheit am 9. Juni auf Empfehlung des Rechtsausschusses (14/3418) beschlossen. Die Bundesregierung hatte einen Gesetzentwurf (14/2959) vorgelegt, der während der Beratungen abgeändert wurde.

So soll über die Reichweite des Verbots von Sonderveranstaltungen außerhalb des üblichen Geschäftsbetriebes sowie über das Recht von Räumungsverkäufen erst später entschieden werden. Bislang war den Angaben zufolge die vergleichende Werbung im deutschen Recht nicht ausdrücklich geregelt. Sie sei jedoch vor der Verabschiedung der Richtlinie von der Rechtsprechung in den meisten Fällen als wettbewerbswidrig angesehen worden. Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme zu dem Vorhaben (14/3433) unter anderem dafür ausgesprochen, Unternehmer sollten künftig für ihre Gewinnversprechen haften. Dies sei erforderlich, um unlauteren Formen der Werbepraxis gegenzusteuern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/0006043b
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