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Juni 06/2000
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Anhörung zur Vergütung von Psychotherapeuten

(ge) Die Vergütung von psychotherapeutischen Leistungen wird am 5. Juli von 11 bis 13 Uhr Thema einer Anhörung des Gesundheitsausschusses sein. Dies beschlossen die Ausschussmitglieder in der Sitzung am 7. Juni.

Die F.D.P. hat zu diesem Thema einen Gesetzentwurf (14/3086) und die PDS einen Antrag (14/2929) eingebracht. Die Initiative der Liberalen sieht vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen das Budget für psychotherapeutische Leistungen rückwirkend für das Jahr 1999 anpassen, damit die Therapeuten ein durchschnittliches Arzteinkommen erreichen. Zur Begründung hieß es, die finanzielle Situation der psychotherapeutischen Praxen sei durch ein Zusammenspiel diverser Regelungen des Psychotherapeutengesetzes und der Gesundheitsreform 2000 sehr schwierig geworden.

Auch die PDS fordert in ihrem Antrag, das Budget des Jahres 1999 für psychotherapeutische Leistungen nachträglich anzuheben. Nach dem Willen der Parlamentarier soll die Selbstverwaltung der Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen in die Lage versetzt werden, die Therapeuten existenzsichernd zu vergüten und die Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten und schrittweise zu verbessern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/0006049b
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