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Juli 07/2000
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EXPERTEN ZU GAST IM EUROPAAUSSCHUSS

Bundesregierung: Beweise für "Echelon" existieren nicht

(eu) Nach den Worten der Bundesregierung existieren keine gerichtsfesten Beweise dafür, dass die USA und vier weitere Staaten, darunter Großbritannien, ein weltumspannendes, satellitengestütztes Abhörsystem unter dem Namen "Echelon" betreiben. Dies erklärte ein Vertreter der Regierung am 5. Juli im Europaausschuss.

Für das Gremium waren Ergebnisse einer vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebenen Studie zu "Echelon" Anlass, sich mit diesem Thema zu befassen. Der Hauptautor dieser Studie, der Brite Duncan Campbell, war dazu als Gast eingeladen. Campbell will festgestellt haben, dass mit "Echelon" nicht nur Wirtschaftsspionage (unter anderem gegen Deutschland) betrieben, sondern auch die Privatsphäre der Bürger hierzulande verletzt werde.

Seit 1993, so Campbell, habe die amerikanische Regierung eine systematische Politik entwickelt, um mikroökonomische Informationen zum Vorteil amerikanischer Firmen zu sammeln. Es gebe eine ganze Anzahl von Verträgen, bei denen die US-Regierung darauf verweise, europäische Konsortien seien mittels der durch "Echelon" gesammelten Informationen ausgestochen worden.

Für Alexander Dix, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Brandenburg, wirft das satellitengestützte Abhörsystem, dessen Teil auch eine von den USA betriebene Station im bayerischen Bad Aibling sei, Fragen des Grundrechtsschutzes und der Telekommunikationsfreiheit auf. Dix erklärte vor dem Ausschuss, amerikanische Erklärungen ließen darauf schließen, dass durch "Echelon" "in erheblichem Umfang" Telekommunikations- und Sprachdatenverkehr abgehört werde. Offenbar habe sich nach dem Ende des Kalten Krieges der Zweck dieser Station weg von der Gewinnung sicherheitspolitischer Informationen hin zur Sicherung wirtschaftspolitischer Erkenntnisse verlagert. Damit werde aber die von der Bundesregierung angeführte Legitimationsgrundlage, das NATO-Truppenstatut, verlassen. Ein souveränes Deutschland müsse so etwas nicht hinnehmen, so Dix. Auch die Tätigkeit ausländischer Geheimdienste, selbst wenn diese im Heimatstaat wirksam kontrolliert würden, unterläge deutschen Rechtsbestimmungen.

Demgegenüber erklärte die Bundesregierung, sie habe keinen Grund, an offiziellen Aussagen von Vertretern der USA und Großbritanniens zu zweifeln, dass sich deren nachrichtendienstliche Tätigkeit im rechtlich zulässigen Rahmen bewege. Die Aktivitäten dieser Dienste gälten der nationalen Sicherheit und dem wirtschaftlichen Wohl. Damit sei ausdrücklich aber nicht Wirtschaftsspionage gegen deutsche Firmen oder das rechtswidrige Abhören deutscher Bürger verbunden.

Washington und London hätten vielmehr deutlich gemacht, die Aktivitäten von "Echelon" hätten die Staaten der ehemaligen Sowjetunion und Südosteuropas im Visier. Die Tätigkeit beziehe sich im Wesentlichen auf die Kontrolle von Embargomaßnahmen sowie der Weiterverbreitung von Atomwaffen. Unterstützt würden ferner Maßnahmen der Kriegswaffenkontrolle.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007077c
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