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September 08/2000
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Verwendung von Fördermitteln in Ostdeutschland aufklären

(nl) Ein Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen der PDS die "öffentlich bekannt gewordenen Beispielfälle" für unverschuldet in Zahlungsunfähigkeit geratene kleine und mittelständische Unternehmen in den neuen Ländern klären.

In einem Antrag (14/3822) erläutert die Fraktion, der Ausschuss müsse herausfinden, inwieweit Bundesmittel aus dem Eigenkapitalhilfeprogramm von 1990 bis 1993 nach den gesetzlichen Richtlinien verwendet und die Vertragsabschlüsse mit den Hausbanken dem Anliegen des Programms gerecht wurden. Geklärt werden müsse auch, wo seinerzeit nicht ausgereichte Fördermittel des Bundes aus dem ERP-Tourismusprogramm für die neuen Länder verblieben sind und ob die Deutsche Ausgleichsbank, die Berliner Industriebank AG (die heutige Weberbank) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau Anfang der 90er Jahre ihre gesetzlichen Kontrollpflichten für die Ausreichung der ERP-Mittel wahrgenommen haben.

Zur Begründung heißt es, 1999 seien allein in Thüringen 1.513 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt worden. Die Auswirkungen dieser Firmenzusammenbrüche auf Eigenkapital von Zulieferfirmen, die wegfallenden Arbeitsplätze und familiäre Schicksale seien in den Statistiken nicht erfasst. Aus den Unterlagen verstärke sich der Anfangsverdacht, so die PDS, dass Hausbanken zwar ERP-Kredite und Fördermittel beantragt, aber nicht an die Darlehensnehmer weitergereicht hätten, sondern "offenbar anderweitig verwendeten".

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008037c
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