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Oktober 09/2000
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Union: Über Schutz vor Computerattacken informieren

(in) Nach einem wirksamen Schutz interner Netzwerke vor Angriffen aus dem Internet erkundigt sich die CDU/CSU in einer Großen Anfrage (14/4173). In letzter Zeit hätten folgenschwere Angriffe über das Internet das Vertrauen der Nutzer erheblich beeinträchtigt. Dies könne die wirtschaftliche Entwicklung des Sektors nachhaltig beeinflussen.

Die Union bezieht sich auf die Enquete-Kommission "Zukunft der Medien" (1998) und eine Entschließung der Länder (2000), die eine Überprüfung des nationalen Strafrechtes und die Verbesserung der internationalen Kooperation angemahnt hätten. Wenn die Regierung internationale Verhandlungen abwarte, bestehe die Gefahr, "dass Bundestag und Länder faktisch vor vollendete Tatsachen gestellt werden und die gebotene Prüfung des deutschen Computerstrafrechts letztlich unterbleibt".

Von Interesse ist die Zahl und Höhe der seit 1990 verursachten Schäden durch Computersabotage oder -spionage. Fragen gelten auch der Ahndung von Computerkriminalität, der geschätzten Dunkelziffer und vergleichbaren Erkenntnissen in der EU. Ebenso beziehen sie sich auf die technische Prävention, die gesetzliche Festschreibung von industriellen Standards und auf das Produkthaftungsrecht zum Schutz vor Computerattacken. Die Union will wissen, ob bereits der Versuch des Ausspähens amtliche Schritte auslösen soll und wie Handlungen strafrechtlich erfasst werden, die im Vorfeld von Computerattacken – Herstellung, Besitz oder Verbreitung von Angriffsprogrammen, bloßes Eindringen in fremde Systeme oder Fälschung von Absenderadressen – liegen. Gefragt wird, ob Datenschutzbestimmungen eine Aufklärung von Computerstraftaten erschweren und ob Höchst- und Mindestfristen für die Datenspeicherung vorgesehen werden sollten, um die Löschung krimineller Daten vor einem Zugriff der Ermittlungsbehörden zu verhindern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009029b
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