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Oktober 09/2000
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ENTSCHLIESSUNG DES WIRTSCHAFTSAUSSCHUSSES

EU soll eine Strategie für die erneuerbaren Energien entwickeln

(wi) Der Wirtschaftsausschuss hat die Europäische Kommission aufgefordert, eine Strategie für Nachhaltigkeit, Wettbewerb, Klimaschutz, erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu entwickeln. In einem Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den der Ausschuss am 27. September gegen das Votum von CDU/CSU und F.D.P. annahm, heißt es, die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien müsse das Schwergewicht auf den Umwelt- und Klimaschutz, eine nachhaltige Energieversorgung und auf die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen für erneuerbare Energien legen.

Dem Beschluss lag eine Entschließung des Europäischen Parlaments zur Elektrizität aus erneuerbaren Energieträgern und zum Elektrizitätsbinnenmarkt zugrunde. Darin wird die EU-Kommission aufgefordert, einen Richtlinienvorschlag zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt vorzulegen und gesetzliche Einspeisevergütungen nicht durch den geplanten neuen Umweltbeihilferahmen zu beeinträchtigen.

Der Zeitraum bis zum Jahr 2010 muss nach Auffassung des Wirtschaftsausschusses genutzt werden, um die Entwicklung erneuerbarer Energieträger in den Mitgliedstaaten zu beobachten und die verschiedenen Systeme daraufhin auszuwerten, inwieweit die Mitgliedstaaten ihre vereinbarten Lastenverteilungsziele verwirklichen konnten. Für sinnvoll halten die Abgeordneten eine Freistellung erneuerbarer Energien von der Energiebesteuerung und Regelungen über die Zertifizierungs- und Kennzeichnungssysteme. Verstärkte Anstrengungen seien auch zum Ausbau der Netzinfrastruktur erforderlich.

Der Ausschuss befürwortete ferner das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2010 mindestens zu verdoppeln. Für Deutschland bedeute dies eine Steigerung auf mindestens 12 Prozent, für die EU insgesamt auf mindestens 22 Prozent. Mittelfristig müssten die erneuerbaren Energien zu einem "wesentlichen Standbein" der Energieversorgung werden. Das in Spanien, Dänemark und Deutschland angewandte Mindestpreismodell habe sich bisher als europaweit erfolgreichstes Instrument der Markteinführung erneuerbarer Energien erwiesen.

Der Anteil der Windenergie sei im letzten Jahr in Dänemark um 313 Megawatt, in Spanien um 391 Megawatt und in Deutschland um 1.568 Megawatt gestiegen. In Ländern mit Mengenregelungen sei der Ausbau dagegen deutlich niedriger gewesen. Einspeiseregelungen hätten gegenüber Mengenregelungen höhere Effektivität, dynamischere Marktentwicklung, stärkeren Wettbewerb der Anlagenhersteller und eine beträchtliche Verringerung der Umweltbelastung einschließlich deutlicher Kostensenkungen zur Folge, so der Ausschuss.

Staatliche und nichtstaatliche Eingriffe seien solange nötig, heißt es in der Entschließung weiter, wie faire Wettbewerbsbedingungen unter Einschluss der externen Kosten noch nicht erreicht seien. Solange aber Energiepreise die sozialen und Umweltfolgekosten der herkömmlichen Energieerzeugung nicht vollständig abbildeten, könnten Unterstützungsmaßnahmen für erneuerbare Energien "keineswegs" als Beihilfe im Sinne des EG-Vertrages betrachtet werden. Die Regierung sollte sich daher für einen neuen Umweltbeihilferahmen einsetzen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um sich gegen Restriktionen der EU-Kommission im Beihilferecht zu wenden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009054a
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