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Oktober 09/2000
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HAUPTGUTACHTEN DER MONOPOLKOMMISSION

Auf die Unabhängigkeit der Wettbewerbshüter achten

(wi) Die Monopolkommission sieht in der Unabhängigkeit des Bundeskartellamtes und der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post eine wesentliche Grundlage der Wettbewerbspolitik. In ihrem 13. Hauptgutachten für 1998/1999 (14/4002mit Anlagenband14/4003) warnt sie vor "etwaigen Tendenzen" zur politischen Einflussnahme außerhalb der im Gesetz vorgesehenen Verfahren wie der Ministererlaubnis bei der Fusionskontrolle.

Solche Tendenzen könnten das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Integrität der Entscheidungsprozesse unterminieren. Die Kommission empfiehlt der Wirtschaftspolitik, keine feindliche Grundhaltung gegenüber so genannten Megafusionen einzunehmen. In der Praxis, so die Kommission, dürften lediglich von einem kleineren Teil aller Megafusionen wettbewerblich bedenkliche Entwicklungen ausgehen. Der Genehmigung der meisten Megafusionen durch die Wettbewerbsbehörden sei auch deshalb zuzustimmen, weil viele Fusionen Reaktionen auf die Zunahme von Wettbewerbsintensität darstellten.

Fusionen treten verstärkt dort auf, wo durch technische Entwicklungen neue Sektoren entstehen oder schon bestehende stark verändert werden. Als Beispiele nennt die Kommission Zusammenschlüsse im Internetsektor sowie im Medien- oder auch im Finanzsektor, die sich auf diese Entwicklung zurückführen ließen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009058b
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