Deutscher Bundestag
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Oktober 09/2000
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Gesetzentwurf zur Diätenerhöhung

(bn) Die Diäten der Abgeordneten sollen rückwirkend zum 1. Juli 2000 um 0,6 Prozent auf 12.953 DM im Monat erhöht werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor. Weiter sollen danach ab dem 1. Januar 2001 die Abgeordnetenentschädigungen in drei Jahresschritten von jeweils 1,9 Prozent angehoben werden. Demgegenüber fordert die F.D.P.-Fraktion die Berufung einer unabhängigen Sachverständigenkommission durch den Bundespräsidenten, die die angemessene Abgeordnetenentschädigung ermitteln und festlegen soll. Dazu legt sie zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes (14/4127) und zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (14/4128) vor. Wenn die Entscheidung über die Höhe der Diäten von einer unabhängigen Sachverständigenkommission getroffen werde, könne das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine an objektiven Maßstäben orientierte Entscheidung über die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung wiedergewonnen und somit das Ansehen des Bundestages insgesamt gestärkt werden, heißt es in der Begründung. Nach einer Unterrichtung durch den Bundestagspräsidenten (14/4151) erhalten die Fraktionen in diesem Jahr insgesamt 117,68 Millionen DM.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009068c
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