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Oktober 10/2000
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GRUNDGESETZÄNDERUNG BESCHLOSSEN

Auslieferung Deutscher an Strafgerichtshof ermöglichen

(re) Deutsche sollen künftig an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof ausgeliefert werden dürfen, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind. Dafür hat sich am 27. Oktober der Bundestag ausgesprochen und einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/2668) zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16) mit der für eine Verfassungsänderung erforderlichen Mehrheit zugestimmt.

Für eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (14/4419) votierten in namentlicher Abstimmung 528 Abgeordnete, ein Parlamentarier stimmte mit Nein, zwei Abgeordnete enthielten sich.

Während der Beratungen hatten sich Koalition und Opposition darauf verständigt, der Gesetzgeber dürfe abweichend von dem im Grundgesetz enthaltenen Verbot eine Auslieferung von Deutschen nur dann vorsehen, wenn die auszuliefernden Personen solchen rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechend behandelt würden. Davon sei bei EU-Mitgliedstaaten schon deshalb auszugehen, da dies Voraussetzung für die Mitgliedschaft sei.

Einstimmig billigte der Bundestag zudem einen von der Bundesregierung vorgelegten Vertragsgesetzentwurf (14/2682, Beschlussempfehlung Rechtsausschuss:14/4421) zum Internationalen Strafgerichtshof. Er soll einem im Juli 1998 in Rom unterzeichneten Statut zufolge eingerichtet werden, um künftig Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen ahnden zu können. Um in Zukunft auch deutsche Staatsbürger auf Anforderung dieses Gerichtshofes dorthin ausliefern zu können, war die Änderung des Grundgesetzes erforderlich geworden. Die Regierung hatte bereits deutlich gemacht, sie werde das Vertragsgesetz erst dann ausfertigen, wenn die Grundgesetzänderung in Kraft ist.

In der Plenardebatte dazu erklärte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), gemeinsames Ziel sei es, mithilfe des Strafgerichtshofes das Recht weltweit durchzusetzen, damit das allzu häufig praktizierte Prinzip vom Recht des Stärkenen zurückgedrängt werde und schließlich verschwinde. Wie die Ministerin sprach auch Norbert Röttgen (CDU/CSU) diesbezüglich von einer "historischen Veränderung". Die neue Qualität, die dabei eingetreten sei, bestehe in der Bereitschaft der Nationen zum Verzicht auf staatliche Souveränität. Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) hielt fest, die Zeit der Straflosigkeit für Kriegsverbrecher und Völkermörder gehe zu Ende. Rainer Funke (F.D.P.) nannte den Gerichtshof einen großen Fortschritt des humanitären Völkerrechts. Von einem "bedeutsamen Fortschritt" sprach auch Evelyn Kenzler von der PDS.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0010/0010045a
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