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November 11/2000
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FÜR LAND- UND FORSTWIRTE

Steuer auf Diesel wird auf 57 Pfennig pro Liter begrenzt

(fi) Der Bundestag hat am 16. November mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/4218) angenommen, durch den ab 2001 eine Vergütung der Mineralölsteuer für die Land- und Forstwirtschaft eingeführt wird. Das Parlament folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses (14/4616) vom Vortag.

Damit wird der Steuersatz für Dieselkraftstoff, der in der Land- und Forstwirtschaft verwendet wird, auf 57 Pfennig pro Liter festgeschrieben. Der Finanzausschuss hatte zusätzlich die Imkereibetriebe in den Kreis der Begünstigten aufgenommen.

Die CDU/CSU lehnte den Entwurf ab, weil er zu einer deutlichen Verschlechterung für die Land- und Forstwirte führe. Dem Vergütungsanspruch stehe der Wegfall des Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetzes mit einem Volumen von 850 Millionen DM gegenüber, so dass sich die Energiekosten verteuerten. 57 Pfennig pro Liter seien unzureichend.

Für die deutschen Land- und Forstwirte ergäben sich ab 2003 Mehrbelastungen von etwa 1,2 Milliarden DM. Die Wettbewerbsbenachteiligung belaufe sich dadurch je nach Betriebstyp auf 80 DM bis 140 DM pro Hektar. Dem hielt die Bundesregierung entgegen, dass bei einem internationalen Vergleich auch der agrarsoziale Bereich berücksichtigt werden müsse, bei dem die deutschen Land- und Forstwirte nicht schlecht abschnitten. Von dem durch den Wegfall des Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetzes frei werdenden Finanzvolumen verblieben 375 Millionen DM im Agrarhaushalt. Der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten der Landwirtschaft betrage lediglich drei Prozent. Auch habe sie dem Bundesrat zugesagt, dass geprüft werde, wie Wettbewerbsnachteile für deutsche Landwirte verringert werden könnten, falls eine EU-weite Harmonisierung der Besteuerung von Dieselkraftstoffen nicht erreicht werden könne.

Der Bundestag lehnte einen Änderungsantrag der PDS (14/4641) ab, in dem gefordert wurde, die Mineralölsteuer für Agrardiesel auf 47 Pfennig statt 57 Pfennig pro Liter festzusetzen (siehe auch Seite 50).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011030b
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