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November 11/2000
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INITIATIVE DER F.D.P.

Betriebliche Altersvorsorge verbessern

(as) Die betriebliche Altersvorsorge soll einen höheren Stellenwert bekommen als zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Die F.D.P. hat einen Antrag (14/4418) mit dieser Forderung vorgelegt. Nach dem Willen der Fraktion sollen dabei neben sozialpolitischen auch personalpolitische Aspekte berücksichtigt werden. Aus Sicht des Arbeitnehmers stehe der Versorgungsgedanke und damit die finanzielle Absicherung im Alter im Vordergrund. Für den Arbeitgeber könne die betriebliche Altersversorgung nicht nur ein Mittel zur Motivation seines Arbeitnehmers sein, sondern auch als Instrument zur Bindung wertvoller Mitarbeiter an das Unternehmen genutzt werden.

Den Angaben zufolge ist die Situation der betrieblichen Altersversorgung von Stagnation und Rückschritt gekennzeichnet. Die Zahl der Begünstigten sinke. Nur noch rund 3,6 Prozent des Einkommens der über 65-Jährigen stamme heute aus der betrieblichen Vorsorge. Die F.D.P. fordert deshalb, die Direktversicherungen und Pensionskassen nachgelagert zu besteuern und bis dahin die entsprechenden Pauschsteuersätze zu halbieren. Auch sollten Unverfallbarkeitsfristen, die Arbeitnehmer an ein Unternehmen binden sollen, von heute zehn auf höchstens fünf Jahre verkürzt werden. Schließlich fordern die Antragsteller, Rentenanpassungen von der aktuellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens abhängig zu machen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011034c
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