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November 11/2000
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NPD-VERBOT

Innen- und Rechtsausschuss sollen Erkenntnisse über die NPD prüfen

(in) Der Innen- und der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages sollen nach dem Willen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beauftragt werden, die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zum Nachweis der Verfassungswidrigkeit der NPD zu prüfen und dem Parlament eine Empfehlung zu den hieraus zu ziehenden Folgerungen vorzulegen. Die Koalitionsfraktionen haben dazu einen Antrag (14/4500) eingebracht.

Vorausgegangen war eine Information des Innenausschusses durch den Bayerischen Innenminister Günter Beckstein am 15. November. Dieser hatte vor den Mitgliedern des Fachausschusses erklärt, es gebe für ihn nicht den leisesten Zweifel daran, die Verfassungsfeindlichkeit der NPD und deren aggressiv kämpferische Haltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nachzuweisen. Beckstein legte dar, dass es sowohl von der Bundesregierung als auch vom Bundesrat einen Antrag zum Verbot der NPD geben werde. Beckstein warb bei den Abgeordneten dafür, diese Initiative durch eine "Zustimmungsäußerung zu unterstützen". Wer das Verbotsverfahren nicht angehe, verweigere den Sicherheitsbehörden die Chance, die rechte Gewalt zu reduzieren, so Beckstein.

Zur Frage der CDU/CSU, welche bedeutsamen Ereignissen im letzten Sommer denn Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) bewegt hätten, seine Haltung zum NPD-Verbot zu ändern, erklärte Beckstein, die Zeitfrage müsse differenziert betrachtet werden.

Neue Erkenntnisse über Parteistrategie

Ein erstes Verbot der NPD, so Beckstein, sei bereits Ende der sechziger Jahre vorbereitet worden, wegen der damaligen Verquickung von Maßnahmen gegen Links- und Rechtsextremismus aber unterblieben. Auch die weitere Entwicklung "sei nicht so erfolgt, wie es eigentlich sein sollte". So habe es neue Erkenntnisse über die Doppelstrategie der NPD auf der Parteiebene und durch Verknüpfung mit gewaltbereiten Skinheads "auf der Straße" schon 1998 gegeben.

Beckstein erläuterte ferner seine Einschätzung der Unterlagen, die zu etwa 80 Prozent aus sogenanntem "offenen Material" bestünden, deren Zugang laut Bundesregierung nun für jeden Abgeordneten in den nächsten Tagen sichergestellt werde. Zur Kritik am bisher "beschwerten oder verwehrten" Zugang des kleineren Unterlagenteils unterstützte Beckstein den Standpunkt von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, bereits das "offene Material" reiche aus, um ein Verbot der NPD zu erreichen. Deshalb sei es wohl auch nicht notwendig, wichtige Quellen aufzudecken oder Leib und Leben von Informanten zu gefährden.

Bestürzende Aussagekraft des vorgelegten Materials

Kritisch äußerte sich Beckstein gegenüber der F.D.P., die bereits zu einem Zeitpunkt erklärt habe, die Beweislage reiche nicht aus, zu dem ihr noch gar kein Einblick möglich gewesen sei. Für ihn selbst sei nach der "umwerfenden Lektüre" der Beweisunterlagen im Sommer klar geworden, welchen Weg man gehen müsse.

Nicht nur umwerfend, sondern bestürzend sei die Aussagekraft des Material, erklärte die SPD und unterstrich damit ihre Unterstützung des NPD-Verbotsantrags. Im Gegensatz zu Beckstein, der Verständnis und Zweifel geäußert hatte, dass es den Parlamentariern gelingen werde, fristgerecht eine 1000-seitige Anklageschrift aufs Komma genau zu verabschieden, erklärte die SPD, es müsse grundsätzlich möglich sein, bis Anfang Dezember 668 Abgeordnete des Bundestages zu einer einvernehmlichen Haltung zu bewegen.

SPD wie auch Bündnis 90/Die Grünen machten deutlich, dass - wenn sich das Parlament nicht mehrheitlich für eine Verbotsinitiative ausspreche - dies auch dazu führen könne, in dieser Sache nicht am Verfahren beteiligt zu werden, der Prozessbevollmächtigte von der Regierung gestellt und eventuell durch einen zweiten Prozessbevollmächtigten des Bundesrat begleitet werde. Damit wären die Abgeordneten "außen vor".

Nach Einschätzung von Bündnis 90/Die Grünen enthielten lediglich etwa 20 Prozent der Unterlagen so gewichtige Aussagen, dass sie ein Verbot rechtfertigten. Im Übrigen regten sie an, künftig statt von den durch NPD und Skinheads geprägten Begriff der "national befreiten Zonen" zu sprechen, diese künftig als "Angstzonen" zu bezeichnen.

Die F.D.P. widersprach der von verschiedenen Seiten geäußerten Kritik und erklärte, damit laufe man Gefahr, sich bei der so wichtigen Diskussion auf ein Nebengleis zu bewegen. Im Übrigen sei seit 1964 klar, dass die NPD "noch nie eine harmlose Partei gewesen" und dennoch nicht verboten worden sei.

Die PDS erklärte, sie vertrete ein Verbotsverfahren seit vielen Jahren. Darüber hinaus werde sie demnächst einen Antrag vorlegen, mit dem nach österreichischem Vorbild ein "Wiederbetätigungsverbot" gegen verfassungsfeindliche Personen und Organisationen durchgesetzt werden solle.

Beschluss des Kabinetts liegt vor

Bereits eine Woche zuvor, am 8. November hatte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) die Mitglieder des Innenausschusses über den Beschluss des Kabinetts unterrichtet, mit einem Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Verbot der NPD zu erreichen.

Schily informierte die Abgeordneten auch über die vorangegangene Zustimmung der Innenministerkonferenz (IMK). Dabei betonte der Innenminister das "sehr faire Verhalten" der Bundesländer Hessen und Saarland, die ihrerseits keine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erheben würden, sich jedoch im Hinblick auf das Einstimmigkeitsprinzip bei Beschlüssen der IMK dort enthalten hätten.

Bei einer Kaminrunde der Ministerpräsidenten in Schwerin habe sich darüber hinaus abgezeichnet, dass auch das Land Berlin keine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erheben werde. Berlin werde sich jedoch ebenfalls einer einstimmigen Beschlussfassung der IMK nicht entgegenstellen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011043
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