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Dezember 12/2000
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RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS WAR SICH EINIG

Rentenversicherungsträger schnell neu organisieren

(hh) Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) treibt die Neuorganisation der Rentenversicherungsträger weiter voran. Deshalb forderte er am 8. Dezember einvernehmlich das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) auf, bis März 2001 Organisationsvorschläge zu machen.

Grundlage der geplanten Neuorganisation der Rentenversicherungsträger ist ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) von 1998. Darin schlägt der BRH unter anderem vor, die Zahl der Träger von derzeit 27 auf einen Bundesträger und sechs Landesträger zu reduzieren. Nach einem Bericht des BRH lehnen die Länder bisher die vorgeschlagene "Einheitsspitze" unter Hinweis auf verfassungsrechtliche Bedenken ab. Sie fordern an Stelle dessen die Einrichtung einer von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte getrennten Spitzenorganisation.

Darüber hinaus sollen der Bundeskörperschaft keine eigenen Zuständigkeiten für bestimmte Versicherungsgruppen zustehen. Die Länder erklären sich laut BRH zu freiwilligen Zusammenschlüssen auf der Ebene der Rentenversicherungsträger bereit; "konkrete Angaben zu Zeitpunkt und Trägerzahl" würden jedoch verweigert. Auch eine Festlegung der Trägerzahl durch Bundesgesetz würde von den Ländern abgelehnt. Die Ausschussmitglieder betonten, der Bund zahle jährlich hohe Milliardenbeträge an die Rentenversicherungen. Deshalb sei es besonders wichtig, dass durch Senkung der Verwaltungskosten die Versicherten und die Steuerzahler entlastet würden. Die Abgeordneten bezifferten das Einsparpotenzial auf rund 2 Milliarden DM pro Jahr.

Das BMA betonte, dass noch viele Fragen bei der Aufgabenzuordnung offen seien. Die Rentenversicherungsträger erklärten, dass sie niedrige Verwaltungskosten hätten. Trotzdem sahen auch sie Einsparpotenziale.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012034b
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