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Dezember 12/2000
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Abgabenordnung ändern

(fi) Die PDS-Fraktion fordert die Regierung auf, Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen, indem der Paragraf 30a Absatz 3 der Abgabenordnung zum 1. April 2001 aufgehoben wird.

In einem Antrag (14/4882) heißt es, die Vorschrift besage, dass die Guthabenkonten oder Depots, bei deren Errichtung eine Legitimationsprüfung vorgenommen worden ist, anlässlich der Außenprüfung bei einem Kreditinstitut nicht abgeschrieben werden dürfen, um die Versteuerung zu überprüfen. Die Finanzämter hätten auch bisher im Einzelfall das Recht zu einer Kontrollmitteilung, wenn es einen wichtigen Anlass gebe, heißt es in dem Antrag. Die Verschleierung von steuerlich relevanten Tatbeständen darf laut PDS nicht geschützt werden. Die Ermittlungen der Steuerfahndung wegen Nichtversteuerung von Kapitalerträgen zeigten, dass unter dem Schutz dieser Vorschrift Steuerhinterziehung in großem Umfang möglich sei, so die Fraktion.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012039a
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