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Dezember 12/2000
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ANHÖRUNG VON SACHVERSTÄNDIGEN

Vorgesehene Änderung des Apothekengesetzes umstritten

(ge) Die vom Bundesrat vorgeschlagene Neuregelung der Versorgung von Krankenhausambulanzen durch Krankenhausapotheken ist am 6. Dezember bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses auf ein geteiltes Echo der Sachverständigen gestoßen.

Jörg Schneider vom Bundesverband krankenhausversorgender Apotheker erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme, die in einem Gesetzentwurf des Bundesrates (14/756) geplante Ausweitung der Zuständigkeit der Krankenhausapotheken erscheine zunächst als einfacher und praktikabler Ansatz. Er berge jedoch die Risiken eines enormen Anstiegs der Kosten für Arzneimittel im Krankenhaus und führe zu einer Deregulierung des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes. Auch Ulrich Vorderwülbecke vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller meinte, der Entwurf verschiebe die Grenze zwischen den Tätigkeitsfeldern von Offizin- und Krankenhausapotheken. Es müsse sorgfältig geprüft werden, ob das zur Zeit gültige fein austarierte System in der vagen Hoffnung auf gewisse Einsparungen verändert werden sollte.

Im Gegensatz dazu vertrat Irene Krämer vom Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker in einem Statement die Meinung, die geplanten Änderungen unterstützten die sichere, zweckmäßige und wirtschaftliche Arzneimittelversorgung sowie die optimierte pharmazeutische Betreuung der Patienten.

Katja Lorenz vom Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VDPP) sah den Gesetzentwurf ebenfalls in einem positiven Licht. Sie erwarte für alle Änderungen im Gesetz eine Gleichstellung von Krankenhaus- und krankenhausversorgender Apotheke, so Lorenz. Aus Sicht des VDPP gebe es keine qualitativen Unterschiede und deshalb keinen Grund, den krankenhausversorgenden Apotheken den Zugang zu bestimmten Gebieten zu verweigern. Wolfgang Kaesebach vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen begrüßte die Initiative, da die beabsichtigte Beteiligung der Krankenhausapotheken an der Versorgung stationärer Pflegeeinrichtungen und Krankenhausambulanzen die ambulante und stationäre Versorgung besser verzahnen würde. Dies sei ein gesundheitspolitisches Ziel, so der Experte weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012058b
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