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Januar 01/2001
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Antifaschistische Klausel aufnehmen

(re) Nach Auffassung der PDS-Fraktion fehlt im Grundgesetz eine ausdrückliche Bestimmung, wonach es verfassungswidrig ist, nationalsozialistisches Gedankengut wieder zu beleben. Die Abgeordneten plädieren deshalb in einem Gesetzentwurf (14/5127) für eine Antifaschistische Klausel in der Verfassung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101042b
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