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Januar 01/2001
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SONDERAUSSCHUSS "MASSSTÄBEGESETZ/FINANZAUSGLEICH"

Gesetzentwurf soll sich streng an die Vorgaben aus Karlsruhe halten

(fi) Das Bundesfinanzministerium will dem Bundeskabinett am 14. Februar den Entwurf eines Maßstäbegesetzes vorlegen, der sich streng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hält. Dies berichtete ein Ministeriumsvertreter am 19. Januar im Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleich". Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgetragen, bis Ende 2002 ein solches Maßstäbegesetz zu verabschieden, das die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Finanzausgleichssystem durch allgemeine, den Gesetzgeber selbst bindende Maßstäbe konkretisiert und ergänzt.

Nach Darstellung der SPD-Fraktion geht es dabei unter anderem um Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, die Klarheit herstellen über "laufende" und "notwendige" Ausgaben. Diese Konkretisierung könne nur im Spannungsfeld der Haushaltsautonomie der staatlichen Ebenen gesehen werden.

Beim horizontalen Finanzausgleich sei die Einwohnergewichtung überprüfungsbedürftig, so die Fraktion. Maßstäbe müssen ferner entwickelt werden für die Bundesergänzungszuweisungen, wobei das Nivellierungsverbot zu beachten sei. Grundsätzlich sollte an den Bundesergänzungszuweisungen festgehalten werden, betonten die Sozialdemokraten.

Hafenlasten berücksichtigen

Ein weiteres Thema sei die Finanzierung des Fonds "Deutsche Einheit", an der sich alle Länder angemessen beteiligen müssten. Die jetzige Ausprägung dieses Fonds könne nicht so bleiben. Seehafenlasten der Küstenländer sollten nach Meinung der SPD weiterhin berücksichtigt werden, sei es innerhalb oder außerhalb des Finanzausgleichs.

Nach Auffassung der CDU/CSU wird es nicht leicht sein, die "Idealvorstellungen" des Verfassungsgerichts zu verwirklichen. Alle Verfahrensbeteiligten würden "vom Ergebnis her" denken. Die Fraktion trat dafür ein, die Verfahren transparenter, verständlicher und gerechter zu machen. Die Interessen der schwachen und starken Länder müssten ausgeglichen werden, wobei die unterschiedliche Finanzkraft nicht nivelliert oder gar übernivelliert werden dürfe.

"Leistung muss sich auch im Finanzausgleich lohnen", so die Union. Dabei sei die Finanzhoheit jedes Landes zu respektieren. Politisch gewollte Entscheidungen in einigen Ländern dürften nicht auf Kosten anderer Länder finanziert werden. Die neuen Länder würden noch geraume Zeit auf die Solidarität des Bundes und der übrigen Länder angewiesen sein, stellten die Abgeordneten fest. Am Schluss dürften weder Bund und Länder als strahlende Sieger dastehen. Eine neue Finanzausgleichsregelung dürfe nicht gleich wieder ein Fall für die Gerichte werden, betonte die CDU/CSU.

Nach Meinung von Bündnis 90/Die Grünen sollte das Parlament nicht warten, bis die Länder sich auf ein Verfahren verständigt haben. Man dürfe nicht zulassen, dass sich die Länder gegen den Bund verbünden. Die Maßstäbe müssten die Interessen der Schwachen stärken und ihre Finanzkraft erhöhen. Gleichzeitig sollten leistungsstarke Länder weniger "bestraft" werden.

Nach Auffassung der Fraktion muss der Solidarpakt zu Gunsten der neuen Länder fortgesetzt werden, aber degressiv und mit einer zielgenauen Beschreibung. Wenn man von vornherein auf den kleinsten gemeinsamen Nenner setze, werde man die Vorgaben des Gerichts nicht erfüllen. Die Bündnisgrünen regten an, das Problem der Reform der Finanzverfassung des Bundes in der nächsten Wahlperiode grundsätzlich anzugehen.

Leistungsanreize stärken

Die F.D.P. teilte diese Einschätzung über weite Strecken. Sie habe keine Scheu, den Begriff "Wettbewerbsföderalismus" zu verwenden, erklärte die Fraktion. Die Finanzkraft-Reihenfolge dürfe durch den Ausgleich nicht umgekehrt werden. Leistungsanreize müssten gestärkt werden, wobei die Solidarität mit den Nehmerländern nicht in Frage gestellt werden dürfe. Schwache Länder sollten Anreize erhalten, besser zu werden. Föderalismus und Finanzverfassung seien grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen, so die F.D.P., da es nicht nur eine Mischfinanzierung, sondern auch eine Vermischung auf der Einnahmenseite gebe. Die Verantwortlichkeiten sollten klarer auf die einzelnen staatlichen Ebenen verteilt werden. Es wird nach Einschätzung der Liberalen "schwer genug" sein, sich gegen die Interessen der Länder durchzusetzen.

Die PDS betonte, das Gericht habe den Grundsatz der gleichwertigen Lebensverhältnisse bestätigt. Zu prüfen sei, inwieweit die Funktion der Umsatzsteuer als "Stellschraube" zwischen den Gebietskörperschaften erhalten bleiben könne und ob die Steuerautonomie der Länder mit einem solidarischen Augleich vereinbar sei. Auch sollten Anreize geschaffen werden, damit in den Ländern die Steueransprüche effektiv durchgesetzt werden.

Anreizwirkungen prüfen

Die Frage, was den Bundesländern von Steuermehreinnahmen nach Abschluss des Länderfinanzausgleichsverfahrens noch verbleibt, wird den Ausschuss in der nächsten Zeit befassen. In der Sitzung am 26. Januar erläuterte das Bundesfinanzministerium den Abgeordneten die einzelnen Schritte des Länderfinanzausgleichs am Beispiel des Jahres 1999.

Die CDU/CSU-Fraktion stellte anschließend die Frage, welche Anreizwirkungen dieses System den Ländern bietet, höhere Steuereinnahmen anzustreben. Die Union verwies auf Berechnungen, wonach Niedersachsen aus einer Steuermehreinnahme von einer Mark ein Nachteil von 1,20 DM und Rheinland-Pfalz ein Nachteil von 1,07 DM nach Abschluss des Finanzausgleichs entstehe.

Der Ausschuss beauftragte daher das Bundesfinanzministerium, ihm die Berechnungen vorzulegen, die es auch dem Bundesverfassungsgericht für dessen im Jahr 1999 ergangenes Urteil zur Verfügung gestellt hatte, und bat um eine Darstellung mit und ohne Einbeziehung der Bundesergänzungszuweisungen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101054
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