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Februar 02/2001
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GESETZENTWURF VORGELEGT

Regierung will die Dienst- und Versorgungsbezüge anpassen

(in) Eine lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 2 Prozent ab 1. Januar 2001 und um 2,4 Prozent ab 1. Januar 2002 will die Regierung erreichen. Zur Anpassung der Bezüge von Beamten, Richtern, Soldaten und den Versorgungsempfängern von Bund, Ländern und Gemeinden hat sie einen Gesetzentwurf (14/5198) vorgelegt.

Danach orientiert sich die Anpassung am Tarifabschluss für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes vom 13. Juni 2000 und soll unter Berücksichtigung der Konsolidierung des Zukunftsprogramms 2000 erfolgen.

Gleichzeitig sollen die Bezüge in den neuen Ländern rückwirkend ab 1. August 2000 auf 87 Prozent, ab 1. Januar 2001 auf 88,5 Prozent und ab 1. Januar 2002 auf 90 Prozent angehoben werden.

Eine Verlängerung der Festschreibung von Sonderzuwendungen auf dem Niveau von 1993 ist für alle Bezügeempfänger vorgesehen. Zudem soll sich die Regelung der Altersteilzeit auch auf teilzeitbeschäftigte Beamte erstrecken und bis Ende 2009 im Bundesbereich verlängert werden.

Um eine Konsolidierung des Zukunftsprogramms zu erreichen, sollen die vereinbarten Erhöhungen zeitlich geschoben und beabsichtigte Einmalzahlungen von je 4 mal 100 DM nur für aktive Beamte sowie Soldaten in den unteren Besoldungsgruppen übertragen werden. Mit der Zeitverschiebung wird erreicht, dass Beamte und Versorgungsempfänger einen eigenständigen Solidarbeitrag leisten, da Mehrausgaben in Höhe von rund 3,3 Milliarden DM bei den Personalkosten aller öffentlichen Haushalte vermieden werden, erklärt die Regierung. Insbesondere für die Länder erfolge eine Entlastung von rund 2,4 Milliarden DM.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0102/0102042a
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