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März 03/2001
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ANTRÄGE ZUR PFLEGEVERSICHERUNG

Die Eigenverantwortung von pflegebedürftigen Personen stärken

(ge) Die Regierung will die Eigenverantwortung in der Pflegeversicherung stärken. In einem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf (14/5395) heißt es, die Pflegequalität solle gesichert, weiterentwickelt und geprüft werden. Außerdem sei die Zusammenarbeit von staatlicher Heimaufsicht und Selbstverwaltung zu verbessern. Übergreifendes Ziel müsse sein, die Rechte von Menschen in ihrer Lebenslage als Pflegebedürftige und als Verbraucher am "Markt" der ambulanten und stationären Pflege zu schützen und zu stärken.

Das Gesetz sei darauf ausgerichtet, pflegebedürftigen Menschen zu helfen, trotz ihrer Abhängigkeit von fremder Hilfe weiterhin ein möglichst selbstständiges und selbstbewusstes Leben zu führen. Auch soll den Betroffenen geholfen werden, sich in den Institutionen der Pflege, vor allem im Pflegeheim, zurechtzufinden und bei ihrer Lebensgestaltung mitzuwirken.

Zur Begründung heißt es in dem Gesetzentwurf, seit ihrer Einführung Anfang 1995 sei die Pflegeversicherung verstärkt in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gerückt. Das hänge nicht zuletzt damit zusammen, dass die Absicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit einen neuen Stellenwert in der Wahrnehmung der Bevölkerung gewonnen habe. Fast 60 Millionen Menschen zahlten heute Beiträge zur sozialen oder privaten Pflegeversicherung. Im Falle der Pflegebedürftigkeit hätten die Versicherten ein Recht auf Gegenleistungen für ihre Beiträge. Damit gehe ein neues Selbstbewusstsein einher ("Verbrauchersouveränität"). Gerade von pflegebedürftigen Heimbewohnern oder ihren Angehörigen werde angesichts von Versorgungsmängeln und steigenden Preisen für die stationäre Versorgung immer häufiger die Frage nach der Angemessenheit der Heimentgelte gestellt.

Die CDU/CSU hat ebenfalls einen Gesetzentwurf zur Pflegeversicherung (14/5547) vorgelegt. Danach soll die Situation von Demenzkranken verbessert werden, indem ein allgemeiner Betreuungsbedarf zumindest zum Teil anerkannt wird. Die notwendigen finanziellen Ressourcen hierfür könnten durch die Rücknahme der Absenkung der Beiträge für Arbeitslosenhilfebezieher erschlossen werden, heißt es weiter. Außerdem sollen nach dem Willen der Fraktion bei stationärer Unterbringung die Kosten der Behandlungspflege von der Pflege in die Krankenversicherung verlagert werden. Die dadurch auf Seiten der Heime entstehenden finanziellen Handlungsspielräume könnten dazu verwendet werden, zusätzliches Pflegepersonal einzustellen. Die Aufwendungen für Behandlungspflege bei stationärer Unterbringung beliefen sich jährlich auf rund 1,5 Milliarden DM. Gehe man von jährlichen Durchschnittskosten pro Pflegekraft von 75.000 DM aus, dann könnten bundesweit zusätzlich 20.000 Pflegefachkräfte eingestellt und bezahlt werden.

Zur Begründung heißt es, die soziale Pflegeversicherung habe beachtliche Erfolge in der Versorgung pflegebedürftiger Personen zu verzeichnen. Obwohl sie äußerst erfolgreich sei, sei sie nicht ohne Mängel. Berichte in den Medien über Vernachlässigungen von Pflegebedürftigen zeigten Handlungsbedarf an. Zum Teil seien Ärzte und Pflegekräfte durch zu hohe bürokratische Anforderungen und durch die Belastung, die die Pflege mit sich bringt, überfordert. Deshalb müsse die Zahl der Fachkräfte erhöht und ihre Qualifikation verbessert werden.

Der Fachausschuss hat inzwischen beschlossen, am 4. April von 14.30 bis 18.30 Uhr zusammen mit dem Familienausschuss eine öffentliche Anhörung zu diesem Themenkomplex zu veranstalten. Sachverständige sollen sich auch zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung des Heimgesetzes (14/5399, siehe auch Seite 49) äußern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103047a
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