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März 03/2001
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DEBATTE IM INNENAUSSCHUSS

Zeitpunkt einer Auszahlung an Zwangsarbeiter weiterhin offen

(in) Auch nach der Erklärung der deutschen Industrie, dass nunmehr die 5 Milliarden DM für die Zwangsarbeiterentschädigung vorhanden sind, gibt es noch keinen Termin, wann mit einer Auszahlung gerechnet werden kann.

Dies erklärte die SPD in Übereinstimmung mit den anderen Fraktionen am 14. März im Ausschuss. Anlass war eine Unterrichtung der Regierung zur Entwicklung der Zwangsarbeiterentschädigung. Entscheidend für die deutsche Industrie sei die Frage der Rechtssicherheit nach dem Urteil von Richterin Kram in New York und möglichen zweitinstanzlichen Ergebnissen. Die SPD dankte allen, die sich bei der Industrie für eine Bereitstellung der fehlenden 1,4 Milliarden DM eingesetzt hätten. Freilich sei die nunmehr erreichte Vollständigkeit des Betrages wohl vor allem auf das New Yorker Urteil zurückzuführen.

Die US-Richterin hatte anders als die beiden anderen in den USA mit Sammelklagen befassten Richter entschieden, drei Gründe stünden einer Klageabweisung entgegen. So sei die Stiftungsregelung insgesamt nicht angemessen und Berechtigte dürften nicht allein an die Stiftung verwiesen werden, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Besonders schwerwiegend sei aber, dass die Mittelausstattung der Stiftung noch immer nicht gesichert sei. Drittens müssten zusätzliche Mittel für die Befriedigung von Ansprüchen aus dem abgetrennten Recht österreichischer Banken bereitgestellt werden.

Mit der erfolgten Beilegung des wesentlichsten Grundes gegen eine Klageabweisung hielt man in der SPD eine baldige Klärung und schnelle Auszahlung an die Zwangsarbeiter für möglich. Auch könne der Bundestag im Zweifel "streitig zur Industrie" die Rechtssicherheit feststellen. Angemahnt wurde eine Geschlossenheit des Parlaments, Spekulationen zum US-Urteil oder individuelle Statements würden nur zur Verwirrung in der Öffentlichkeit beitragen und anstehende Verhandlungen erschweren.

Die F.D.P. teilte diese Einschätzung weitgehend und zeigte sich erleichtert über eine "wirklich erfreuliche Entwicklung". Unbefriedigend sei aber, dass der deutsche Gesetzgeber bei den Verhandlungen einem völlig unterschiedlichen Rechtssystem ausgeliefert sei.

Die Union verwies darauf, die Entscheidung des Berufungsverfahrens gegen die Abweisung im zweiten Sammelklagenverfahren dürfe erst für Juni 2001 erwartet werden.

Dagegen betonten die Bündnisgrünen ein vorrangiges Interesse, Entschädigungen möglichst unverzüglich auszuzahlen. Man habe die Verhandlungen "nicht geführt, um letztlich eine Hinterbliebenenstiftung zu gründen". Die PDS teilte die Befürchtungen der CDU/CSU, in der Frage der Rechtssicherheit stehe "noch ein langer, langer Weg" bevor.

Positive Signale erwarten Fraktionen und Stiftung nun von den Gesprächen des Bundeskanzlers während seiner USA-Reise.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103051a
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